Willkommen bei der SPD Walldorf

Liebe Besucher unserer Homepage, Fortschritt und Gerechtigkeit sind die Seele der SPD. Jeder Mensch soll aus seinem Leben etwas machen können. Solidarität ist unsere Antwort auf die Herausforderungen und auf die Probleme, die auf jeden einzelnen von uns zukommen. Deshalb wollen wir die Menschen mit einbeziehen in Entscheidungs­prozesse. Hier haben Sie Gelegenheit, sich über die SPD Walldorf, sowohl über den Ortsverein als auch über die Fraktion, und ihre Ziele und Standpunkte zu informieren.

Sie können mit uns diskutieren, uns elektronisch Ihre Meinung sagen oder uns einfach mal bei einem der Termine persönlich kennen lernen. Wir freuen uns auf Sie!"Es gibt nichts gutes, außer man tut es." Erich Kästner

Für den Vorstand der SPD Walldorf Dr. Andrea Schröder-Ritzrau und Elisabeth Krämer

 

 

07.07.2025 in Gemeinderatsfraktion

Zwischenstand Kommunale Wärmeplanung – Information für Walldorfer Hausbesitzer

 
Fraktionssprecherin Dr. Andrea Schröder-Ritzrau

Fraktionssprecherin Dr. Andrea Schröder-Ritzrau nahm zum Zwischenstand der kommunalen Wärmeplanung Stellung:

„Im März 2022 haben wir die Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes (KWP) beschlossen und die entsprechenden Fördermittel beantragt. Das Ergebnis der Analyse und die vorgeschlagenen Maßnahmen haben wir in der Gemeinderatssitzung im Mai 2024 verabschiedet und auch zwei öffentliche Veranstaltungen gab es zu dem Thema. Danke, für den Zwischenstand heute!

Unsere Stadtwerke Walldorf sind wichtigster Akteur für die technische und wirtschaftliche Prüfung und Umsetzung. Somit erfolgt die Koordination von Abstimmungsgesprächen mit weiteren Akteuren sowie den potentiellen Ankerkunden eines Wärmenetzes immer gemeinsam mit Verwaltung und den Stadtwerken. Auch die Fördermittelakquise „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ erfolgt durch die SWW.

 

30.06.2025 in Gemeinderatsfraktion

Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung für’s Pflegeheim

 
Stadtrat Manfred Zuber

 

Was ein Bebauungsplan ist, wissen viele, aber was ist eine Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung?

Eine Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung ermöglicht es den Kommunen, die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festzulegen und einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen und damit das Planungsrecht zu schaffen – aber nur dann, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs geprägt sind.

Wenn wir den Standort für unser neues Pflegeheim am Astoria-Kreisel betrachten, stellen wir fest: Das Baugrundstück liegt im 3. Bauabschnitt (BA) unserer letzten Wohnungsbaufläche „Walldorf-Süd“. Weil der vorgesehene Bebauungsplan aber aus artenschutzrechtlichen Gründen zurückgestellt ist, liegt das Baugrundstück derzeit planungsrechtlich im Außenbereich – auch wenn es direkt an die Feuerwehr, die Neue Soziale Mitte und die Wohnbebauung des 1. BA grenzt.

 

23.06.2025 in Gemeinderatsfraktion

Die Storchenwiese wird unter Schutz gestellt

 
Stadtrat Lorenz Kachler

Bereits 2018 hatte die NABU-Ortsgruppe Walldorf-Sandhausen vorgeschlagen, die Storchenwiese als Naturschutzgebiet auszuweisen, was aber vom Regierungspräsidium Karlsruhe abgelehnt wurde. Deshalb hat der Gemeinderat in der Sitzung am 10. Mai 2022 beschlossen, die Storchenwiese als „geschützten Landschaftsbestandteil“ nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz auszuweisen und das entsprechende Satzungsverfahren einzuleiten.

Nach der Erarbeitung des Satzungsentwurfs, der Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange – aus der einige Änderungsvorschläge übernommen wurden – konnte der Gemeinderat am 3. Juni 2025 die Satzung zur Unterschutzstellung der Storchenwiese als „geschützten Landschaftsbestandteil“ beschließen.

Unser Stadtrat Lorenz Kachler sagte dazu:

„Die SPD begrüßt die Unterschutzstellung der Storchenwiese als geschützten Landschaftsbestandteil gemäß § 29 Bundesnaturschutzgesetz. Die Storchenwiese ist ein ökologisch wertvolles Gebiet, das durch sorgfältige Pflege und gezielte Maßnahmen zu einem bedeutenden Brut- und Rastgebiet für über 80 Vogelarten geworden ist. Die beeindruckende Artenvielfalt mit über 200 Blütenpflanzenarten und knapp 90 Schmetterlingsarten unterstreicht die besondere Bedeutung dieses Biotops für den Naturschutz.

 

09.06.2025 in Gemeinderatsfraktion

Walldorf will Verkehrsüberwachung auf der Kreisstraße selbst übernehmen

 
Stadträtin Petra Wahl

 

Bereits im September 2018 – also vor fast sieben Jahren – hat die SPD-Fraktion beantragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Bahnhofstraße und der Nußlocher Straße auf 30 km/h zu begrenzen.

Die Begründung war eindeutig: Beide Straßen sind durch ein hohes Verkehrsaufkommen belastet. Zudem befinden sich dort besonders schützenswerte Einrichtungen wie der Haupteingang des Kindergartens St. Marien in der Nußlocher Straße sowie das Hopp-Stift II in der Bahnhofstraße. Hinzu kommt, dass die Anwohnerinnen und Anwohner durch den erlaubten Verkehr mit 50 km/h erheblich in ihrer Nachtruhe gestört werden – mit nachweisbaren gesundheitlichen Folgen.

Soweit damals unsere Begründung. Aufgrund der Lärmaktionsplanung ist es zwar gelungen, in den sensiblen Bereichen Tempo 30 einzuführen. Doch die erhoffte Entlastung ist ausgeblieben.

Der Grund dafür: Die Kontrolle der Geschwindigkeit obliegt ausschließlich dem Kreis. Raser und sogenannte Poser wissen das – und verhalten sich entsprechend. Die wenigen Kontrollen, die tatsächlich durchgeführt werden, sind völlig unzureichend und haben keine spürbare Wirkung.

Und die Bemühungen der Stadt, selbst Kontrollen durchzuführen, wurden vom Kreis leider abgelehnt. Wir können die Haltung des Kreises nicht nachvollziehen und kritisieren diese ausdrücklich.

Auch der Antrag auf eine generelle Tempo-30-Regelung, den die Stadt aufgrund der geänderten Rechtslage gestellt hatte, wird vom Kreis nicht weiterverfolgt. Begründet wird dies damit, dass die Prüfung zu aufwändig sei – eine Prüfung, die entfallen würde, wenn die Stadt die Straße übernimmt.

 

02.06.2025 in Gemeinderatsfraktion

SPD-Fraktion sagt ja zum Stadtmarketing Walldorf

 
Stadtrat Lorenz Kachler

Die Stadt Walldorf geht mit der Schaffung der Stelle „Sachbearbeitung Stadtmarketing“ und der Gründung des Stadtmarketingvereins einen zukunftsweisenden Schritt in Richtung einer lebendigen und nachhaltigen Stadtentwicklung.

Die Entscheidung, eine feste Anlaufstelle für das Stadtmarketing im Rathaus bei der Wirtschaftsförderung einzurichten, ist essenziell für die Umsetzung der strategischen Ziele und soll eine spürbare Verbesserung der Attraktivität der Innenstadt mit sich bringen.

Das Stadtmarketing spielt eine entscheidende Rolle bei der Profilbildung und Positionierung Walldorfs als familienfreundlichen Einkaufs- und Freizeitstadt und Kulturstandort. Die Agentur „Stadtmanufaktur“, wird in den Medien erfolgreich bewertet und hat in ihrem Konzept für Walldorf überzeugend dargelegt, wie wichtig eine professionelle und koordinierte Herangehensweise ist, um die zahlreichen bereits bestehenden Angebote sichtbarer zu machen und gezielt weiterzuentwickeln.

26.05.2025 in Gemeinderatsfraktion

Beratungsstelle erhöht Angebot in Walldorf 

 
Stadträtin Petra Wahl

Die Psychologische Beratungsstelle hat sich zu einem unverzichtbaren Bestandteil der sozialen Angebote entwickelt. Seit 1998 kann das Beratungsangebot von Walldorfer Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden. Neben Terminen in der Beratungsstelle in der Scheune Hillesheim werden auch Kurzberatungstermine in den Kindetagesstätten und den Schulen durchgeführt. 

Die Stundenerhöhung der Beratungsstelle in Walldorf von 32 auf 48 Arbeitsstunden pro Woche ist aufgrund mehrerer kritischer Faktoren, so sehen wir es, dringend notwendig. Die gestiegenen Fallzahlen unterstreichen die Notwendigkeit. 

 

09.07.2025 in Kreistagsfraktion von Die SPD im Kreistag Rhein-Neckar

Feststellung der Jahresabschlüsse 2024 der Eigengesellschaften und Beteiligungen des Rhein-Neckar-Kreises

 

Thomas Zachler, Sprecher des Ausschusses Verwaltung und Finanzen, hielt diesen Sachvortrag zum Tagesordnungspunkt "Feststellung der Jahresabschlüsse 2024":

Feststellung der Jahresabschlüsse 2024 der Eigengesellschaften und Beteiligungen des Rhein-Neckar-Kreises

a) AVR BioTerra GmbH & Co. KG

b) AVR UmweltService GmbH

c) GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH

d) Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH

e) Schwetzinger SWR Festspiele gGmbH

f) Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis gGmbH (KLiBA)

g) Integrierte Leitstelle Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis gGmbH

Sehr geehrter Herr Landrat,

werte Kolleginnen und Kollegen, Zuhörerinnen und Zuhörer

unter Berücksichtigung der Grundlagen der Rechnungsergebnisse des Vorjahres, der Entwicklung des Haushaltsjahres 2023 sowie der weiteren absehbaren Entwicklungen hatten wir im Herbst 2023 die Haushaltsplanungen für das Jahr 2024 erarbeitet und haben in den Ausschüssen, in den Aufsichts- und Verwaltungsräten die Weichen für das Haushaltsjahr 2024 gestellt und die Ampeln in den  jeweiligen Gesellschaften auf „Grün“ gestellt. Und heute halten wir die finalen Zahlen in der Hand.

Laut Tagesordnung stehen die AVR Gesellschaften, Bio Terra und Umweltservice, zuerst zur Prüfung an.

Nach Durchsicht der Vorlage und den darin übermittelten Zahlen wird hier Erfolgsgeschichte geschrieben.

Was draußen den vielen Befüllern der braunen Tonnen wohl nicht so geläufig ist, hier wird nicht nur finanziell Erfolgsgeschichte geschrieben, sondern auch Nachhaltigkeit praktiziert.

In der AVR Biovergärungsanlage werden jährlich rund 70.000 Tonnen biogener Abfälle aus dem Rhein-Neckar-Kreis zu wertvollem Biogas verarbeitet, kompostiert und anschließend von der Südwest GmbH vermarktet. Dieser Kompost ersetzt mineralischen Dünger, er verfügt über eine hohe Wasseraufnahmefähigkeit bei Starkregen und eine erstaunliche Speicherfähigkeit bei etwaigen Dürreperioden.

Die regionale Landwirtschaft verfügt damit langfristig über einen wertvollen organischen Dünger, der zudem als Torfersatz im privaten und kommerziellen Gartenbau Verwendung finden kann. Das im Vergärungsprozess erzeugte Rohbiogas wird an die AVR BioGas GmbH verkauft, dort zu Biomethan aufbereitet und anschließend in das Erdgasnetz der MVV Netze eingespeist.

Ein Wermutstropfen bleibt: Der Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Insolvenz des Großabnehmers Landwärme bei der AVR BioGas GmbH zurückzuführen. Die Erlöse aus der Gasverwertung gingen zurück, da die Partizipationsvereinbarung im vergangenen Geschäftsjahr nicht wirksam wurde. 

Die Kostenerhöhungen gegenüber dem Vorjahr stehen in direktem Zusammenhang mit den Kostenerhöhungen für Strom und Wärme.

Die Steigerung der Personalkosten ist auf Tarifanpassungen und die Zahlung von Inflationsausgleichsprämien an Mitarbeitende zurückzuführen.

Bei der AVR UmweltService hat man trotz solcher Belastungen einen schönen Gewinn erzielen können. Die Ausschüttung aus der Gewinnrücklage an den Rhein-Neckar-Kreis ist absolut lobenswert und hilft den schwierigen Kreis-Finanzen sehr.

Wer als Kreiseinwohner alle zwei Wochen seine grüne Tonne auf den Gehweg stellt, dem ist meistens nicht allzu sehr geläufig, welche Aufgaben der Abholer übernimmt. Die AVR UmweltService GmbH konzentriert sich auf den Markt für gewerbliche Abfälle und erneuerbare Energien sowie auf Vermietung und Verpachtung. Ferner übernimmt die Gesellschaft als Dienstleister die Geschäftsführung des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar.

Im Geschäftsbereich Abfall wird ein breites Spektrum von Entsorgungsdienstleistungen angeboten, das von der Wertstofferfassung bei Kleinkunden bis hin zur Werksentsorgung reicht.

Im Geschäftsbereich Energie wird neben Photovoltaikanlagen und dem Biomasseheizkraftwerk mit Fernwärmenetz in Sinsheim auch die Weiterentwicklung auf allen Gebieten der Dienstleistungen rund um erneuerbare Energien betrieben.

Zurück zu den Zahlen: Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.399 T€ und setzen sich hauptsächlich aus Miet- und Pachterlösen (12.929 T€), Leistungsverrechnungen (3.878 T€) sowie aus den gewerblichen Umsätzen aus der Grünen Tonne plus Gewerbe (4.524 T€) zusammen. Die Miet- und Pachterlöse erhöhten sich um 305 T€ und die Umsätze aus der Leistungsverrechnung um 450 T€. Die Umsätze der Grünen Tonne plus Gewerbe sind durch Preiserhöhungen und sich langsam erholenden Erlösen für Wertstoffe um 457 T€ gestiegen. Die gesamten Investitionen belaufen sich auf 6.716 T€ und verteilen sich auf immaterielle Vermögensgegenstände mit 36 T€, auf Sachanlagen mit 5.380 T€ und auf Finanzanlagen mit 1.300 T€. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um Programmerweiterungen im SAP Umfeld. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen betreffen vor allem den Kauf und Ersatzbeschaffungen von Sammelfahrzeugen, Radlader und Abrollcontainer bzw. Baumaßnahmen wie dem Gebrauchtwarenkaufhaus, welche in Zusammenarbeit mit der AVR Kommunal AöR entstand. Weiter wurden bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung in Ersatzbeschaffungen, insbesondere in das IT-Equipment sowie in neue Hardwareausstattung investiert.

Bei der GRN gGmbH sieht es hingegen anders aus und zwar leider deutlich schlechter. Die Probleme dort scheinen aber zum allergrößten Teil nicht hausgemacht. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 21.819.811,19 € ab. Das Ergebnis hat sich gegenüber der Planung für das Jahr 2024 um 1,8 Mio. € verbessert. Die Planabweichung ergibt sich im Wesentlichen durch den Anstieg der Umsatzerlöse sowie den Rückgang der Zinsaufwendungen. Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Jahr 2024 insbesondere durch den Anstieg der ambulanten Erlöse. Bei den Erlösen aus Krankenhausleistungen konnten sowohl die Auslastung der Einrichtungen wie auch die Fallzahlen gegenüber dem Jahr 2023 leicht gesteigert werden. 

Wir alle wissen: Die Krankenhauslandschaft in Deutschland steht vor tiefgreifenden Herausforderungen, die durch demografische Entwicklungen, wirtschaftliche Schieflagen und strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen geprägt sind. Die Sicherstellung einer hochwertigen und wirtschaftlich tragfähigen medizinischen Versorgung erfordert ein Umdenken und eine strategische Neuausrichtung der Kliniken. Angesichts dieser Herausforderungen müssen Krankenhäuser innovative Medizinkonzepte entwickeln, die wirtschaftliche Effizienz mit einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung vereinbaren. 

Der Rahmen hierfür wurde noch von der „Ampel“-Regierung mit dem am 01.01.2025 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gesetzt. Das am 01.01.2025 in Kraft getretene KHVVG ist das Gesetz zur Umsetzung der geplanten Krankenhausreform. Es soll die Behandlungsqualität der Krankenhäuser stärken und eine flächendeckende medizinische Versorgung sicherstellen. Zusätzlich soll das Gesetz die Krankenhausversorgung effizienter gestalten und Bürokratie abbauen. 

Um diese Ziele zu erreichen, wird die Krankenhausplanung und Finanzierung der stationären Versorgung grundlegend umstrukturiert. Gesundheitsleistungen sollen künftig vorrangig von spezialisierten Kliniken erbracht werden. 

Kleinere Krankenhäuser sollen weniger Leistungen anbieten und sich auf die Behandlungen konzentrieren, die sie besonders gut beherrschen. Des Weiteren sollen ambulante und stationäre Sektoren stärker zusammengeführt werden.

Wie wird die Umsetzung des KHVVG in Baden-Württemberg erfolgen? Für die Krankenhausplanung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ein Gutachten zur Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben, das als Grundlage für die Weiterentwicklung der Krankenhausplanung dienen soll. Inhalte des Gutachtens sind eine Analyse des Status Quo der stationären Versorgung im Land Baden-Württemberg, eine Erstellung von Prognosen anhand der demographischen Entwicklung und unter Berücksichtigung der Ambulantisierung sowie das Ableiten von Handlungsempfehlungen. 

Für den Rhein-Neckar-Kreis und seine Region wurden folgende drei Besonderheiten festgestellt:

- Häufung von geburtshilflichen Einrichtungen in Mannheim und Heidelberg 

- Kardiologische Unterversorgung rund um Buchen

- Unterversorgung in der Kinder- und Jugendmedizin im Raum MOS - Buchen und Eberbach

Dazu ein Überblick über die Struktur der Krankenhäuser: Unsere vier GRN-Kliniken der Grund- und Regelversorgung verfügen insgesamt über mehr als 800 Betten mit mehr als 40.000 stationären und mehr als 50.000 ambulanten Fällen und sind als Verbund mit der wohnortnahen Versorgung der Bewohner des Rhein-Neckar-Kreises betraut. Der Rhein-Neckar-Kreis ist einer der am dichtesten besiedelten Landkreise Deutschlands und verfügt über vergleichsweise wenig somatische Krankenhausbetten.

Durch die geographische Lage mit den Stadtkreisen Heidelberg und Mannheim ergeben sich jedoch Herausforderungen in der Leistungserbringung, da die beiden dort verorteten Universitätsklinika die geringe Bettendichte im Kreis wieder relativieren. Hierzu gilt es, den Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVGG) zu nutzen, um unter Berücksichtigung der individuellen Stärken sowie geographischen Besonderheiten der Standorte Schwerpunkte für die einzelnen Kliniken zu schaffen, die Leuchtturm-Charakter und überregionale Strahlkraft haben und damit weitere Patientinnen/ Patienten anziehen. Mit der beschriebenen Aufstellung der Leistungsportfolios der Kliniken sehen die Verantwortlichen eine Chance, dieses Ziel zu realisieren. Dabei handelt es sich bei den einzelnen Konzentrationsschritten um eine aus Sicht der Verantwortlichen logische und in sich schlüssige Verbindungen, deren Veränderung im Einzelnen das Gesamtkonzept an unterschiedlichen Stelle mit neuen Sollbruchstellen versieht.

Das uns im März 2025 vorgelegte Medizinkonzept wird mittelfristig über die Nutzung von Skalen- und auch für eine effizientere Organisations- und Kostenstruktur sorgen, die aktuell aufgrund der fehlenden Eckdaten zur Finanzierung der Krankenhausstrukturreform nicht beziffert werden können. Hier hoffen wir noch auf eine bessere Finanzaustattung des Bundes und der Länder. Bis der Bund für den Betrieb und die Länder für die Investitionen aufkommen, was deren Aufgabe wäre, ist es noch ein weiter Weg. Eine kurzfristige wirtschaftliche Sanierung der vier GRN-Kliniken wird auch mit der Umsetzung des Konzepts sicher nicht möglich sein.

Trotz alledem: Wir stehen uneingeschränkt zu unseren Gesundheitseinrichtungen, und insbesondere auch zur Geburtshilfe in Schwetzingen. Danke an die aktiven Aufsichtsräte, die hier engagiert mithelfen. 

Und es war und ist uns allen bewusst, dass der Kreis Verlustabdeckungen in Millionenhöhe und auch temporäre Liquiditätsunterstützungen leisten muss, wenn die GRN gGmbH nicht in finanzielle Turbulenzen geraten soll. 

Diese uns vor 1 1/2 Jahren bei der Einbringung des 2024 Entwurfs aufgezeigte Entwicklung hat das Wirtschaftsjahr 2024 erheblich belastet. Eben genauso wie prophezeit.  Dass wir weiterhin von Defiziten ausgehen müssen.

Ein helles Licht am Ende des Tunnels hatte sich beim Stift Sunnisheim schon vergangenes Jahr gezeigt, und in diesem Jahr zeigt es sich noch deutlicher, dass die Konsolidierung der Gesellschaft weiter voran schreitet. Insgesamt konnten die Umsatzerlöse trotz kleinerer Rückschläge um 290 T€ gesteigert werden. Den größten Anteil daran haben die Bereiche der teilstationären Betreuung mit einer Steigerung um 360 T€ und der Bereich Betreutes Wohnen mit einer Steigerung von 220 T€. Bei den individuellen Zusatzleistungen stiegen die sonstigen Pflegeerlöse um 212 T€. Im Gegensatz dazu waren durch die Schließung der Intensivwohngruppe (-376 T€), durch geringere Erlöse bei den Inobhutnahmen (-47 T€) und durch die schwächere Belegung im UMA-Wohnheim (-73 T€) deutliche Rückgänge bei den Umsatzerlösen zu verzeichnen. 

Zum Jahresende 2024 wurden 179 junge Menschen (Vorjahr 183) und deren Familien durch 147 Mitarbeitende betreut und begleitet. Die Finanzierung der Angebote richtet sich nach Leistungs- und Entgeltvereinbarungen. Der Kreis und das Land haben hier ordentlich mit ihren Zuschüsse dazu beigetragen, dass unter dem Strich ein gutes Ergebnis steht Aber ein Jahresüberschuss von 103.000 Euro kommt nicht von ungefähr.

Was die KliBA angeht, so sind hier nicht die ganz großen Zahlen ausschlaggebend, der hier erwirtschaftete Überschuß ist recht überschaubar, hier geht es darum, was über dem Strich geleistet wird. Die Vorlage zeigt, dass die KLiBA unwahrscheinlich viel für unsere Kreiskommunen und deren Bevölkerung macht. Hier nur einige Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit 2024: die Projektbetreuung im kommunalen Klimaschutz- und Energiemanagement, die Betreuung des Heidelberger Wärmepass-Beratungspaketes, die Fortschreibung der CO2-Bilanz für alle Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises, Kooperationsprojekte mit dem regionalen Handwerk, die Energieanalyse im Rahmen von Modellprojekten, Aufbau und Durchführung eines Energiecontrollings und Energieberichtswesens in den beteiligten Kommunen, die Energieberatung von Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedskomminen. Chapeau.

Bei der Integr. Leitstelle sind uns keine nennenswerten Veränderungen aufgefallen. Wenn, waren uns diese waren durch die übers Jahr verfolgten Beratungen bekannt und waren demzufolge kein Gegenstand der internen Diskussion unsererseits.

Einer oder eine muss der Letzte sein und das sind heute die Schwetzinger Festspiele. Auch im Jahr nach dem großen Jubiläum schrieben die Festspiele gute Besucherzahlen. In der zurückliegenden Festspielsaison besuchten rund 17.000 Menschen die vierzig kostenpflichtigen Veranstaltungen, Generalproben und die öffentlichen Hörfunksendungen der Schwetzinger SWR Festspiele im Schwetzinger Schloss und die Klanginstallationen in der Orangerie. Der Gesamtetat 2024 war um 501 T€ höher als im Vorjahr. Die Auslastung der kostenpflichtigen Veranstaltungen lag bei 82 %. Aus dem Eintrittskartenverkauf wurden 460 T€ erzielt (Vorjahr 429 T€). Zusätzlich gab es Erträge in Höhe von 11 T€ aus verschiedenen anderen Verkäufen. Das hier entstandene Defizit können wir akzeptieren, wenn es auch kein Pappenstiel ist. Die Kulturförderung ist uns das wert.  

Herzlicher Dank an alle die bei der Erstellung der gewohnt übersichtlichen und Transparenten Vorlagen Beteiligten sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der soeben genannten Gesellschaften.

01.07.2025 in Kreistagsfraktion von Die SPD im Kreistag Rhein-Neckar

SPD Fraktion vor Ort

 
Stift Sunisheim

Besuch im Stift Sunisheim

Am 30. Juni 2025 besuchte die SPD Kreistagsfraktion den Stift Sunisheim in Sinsheim.



In dieser kreiseigenen Einrichtung werden junge Menschen in ihrer Entwicklung bestmöglich unterstützt.
Wohnen, Betreuung, Lernen und Ausbildung, all dies  unter einem Dach.


Die Jugendlichen  bekommen hier berufliche Perspektiven in den Bereichen Bäckerei, Schreinerei, Garten- und Landschaftsbau sowie Hauswirtschaft und Küche. In den Werkstätten werden staatlich anerkannte Handwerksberufe ausgebildet. Dazu gibt es Praktika oder Arbeitserprobung, eine Berufsorientierung oder Berufsfindung. 

Peter Thomas von der Abteilungsleitung Ausbildung/Orientierung/Technik führte uns durch die Räume und das weitläufige Gelände, so dass sich die Fraktion ein umfassendes Bild des Stiftes machen konnte.

27.06.2025 in Woche für Woche von Daniel Born MdL – Vizepräsident des Landtags von Baden-Württemberg

Die Freitagspost: Wertschätzung und Respekt stehen für mich im Mittelpunkt meiner Landtagsarbeit

 

„Muss das sein?“ – ist Ihnen und Euch schon einmal in den letzten Wochen dieses Plakat begegnet? Dann sind Sie oder seid Ihr sicher kurz darauf zurückgeschreckt, denn unter dieser Frage war ein drastisches Bild einer zugemüllten oder vollkommen verdreckten Autobahn-Parkplatz-Toilette.

Ich habe in dieser Woche die Autobahn GmbH besucht um mich mit dem Management über diese Aktion zu unterhalten.

25.06.2025 in Pressemitteilungen von Daniel Born MdL – Vizepräsident des Landtags von Baden-Württemberg

Handysammelaktion auch 2025 voller Erfolg / Daniel Born: „So viele alte Handys, aus denen etwas Neues entsteht“

 

Hockenheim. Nicht ohne Staunen hat Landtagsvizepräsident Daniel Born seine diesjährige Handy-Sammelaktion abgeschlossen. „So viele alte Handys, aus denen jetzt etwas gutes Neues entsteht“, kommentierte der SPD-Politiker das Ergebnis seines Aufrufs. Im Durchschnitt wird ein Smartphone zweieinhalb Jahre genutzt. Danach wird es nicht selten verbotenerweise im Hausmüll entsorgt. Zahlreiche ausgediente Exemplare haben in den vergangenen Wochen aber ihren Weg aus Schubladen, Kellern und Kisten in die Sammelboxen in Borns Wahlkreisbüro gefunden. Zusammen mit der ersten Aktion im vergangenen Jahr kam so eine regelrechte Schatztruhe aus über 800 Handys zusammen. Die aktuelle Sammelaktion hatte der Schwetzinger Sozialdemokrat am 10. Februar gestartet: Bürger, die zu Hause noch ausrangierte Geräte aufbewahrten, konnten ihre alten Schätze abgeben.