200 000 € für eine fragwürdige Querungshilfe in Tempo-30 Zone!

Veröffentlicht am 10.07.2020 in Gemeinderatsfraktion

Grundsätzlich sind Investitionen in sichere Radwege wünschenswert, sie sollten aber nicht um ihrer selbst willen getätigt werden, sondern es sollte sich ein vertretbares Verhältnis von Aufwand und Ertrag ergeben.
In der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt wurde mit sieben zu fünf Stimmen der Bau einer Querungshilfe für Radfahrer über die Heidelberger Straße im Bereich der Einmündung Schillerstraße beschlossen

Die Maßnahme besteht im Wesentlichen aus einer Querungshilfe in der  Heidelberger Straße und einer Schließung der nördlichen Fahrbahnhälfte der Schillerstraße und soll 200 000 € kosten.

Querungshilfe wie sie in der Heidelberger Straße entstehen soll

Der aus der Schillerstraße kommende Pkw-Verkehr, dem bisher zwei Richtungsfahrbahnen zur Verfügung standen, muss dann auf einer Spur auf der Südseite der Schillerstraße zusammen mit dem einmündenden Verkehr abgewickelt werden. Linksabbieger aus der Schillerstraße, zu denen auch der ÖPNV gehört, haben jetzt schon in den Spitzenzeiten Probleme beim Einbiegen in die Heidelberger Straße, zuküftig werden sie auch noch die nachfolgenden Rechtsabbieger blockieren.
Das alles könnte man hinnehmen, wenn ein deutlicher Vorteil für eine erhebliche Anzahl Radfahrende zu erwarten wäre. Das ist aber nicht der Fall. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die beauftragten Gutachter 2016 feststellten: Bei den betrachteten Knotenpunkten war, trotz des dreieinhalbjährigen Betrachtungszeitraumes kein Unfall mit Fußgängern und Radfahrern zu verzeichnen. Dies ist zunächst ein positiver Befund. der allerdings auch dadurch Zustande kommt, dass sich viele Verkehrsteilnehmer nicht trauen dort zu queren. darf man sich fragen, ob diese aufwändige Maßnahme in der gegenwärtigen Finanzsituation angebracht ist.
Normalerweise sollen aufwändige Maßnahmen die Sicherheit verbessern, hier sind die Gutachter aber mit weniger zufrieden: Eine zusätzliche Querungsmöglichkeit wird also das Sicherheitsniveau nicht verschlechtern, auch wenn deutlich mehr Querungsvorgänge stattfinden werden als heute. Vielmehr ist es das Ziel Sicherheitsvorteile für alle Verkehrsteilnehmer, auch den motorisierten Individualverkehr zu erreichen.

Die erwähnten Sicherheitsvorteile könnten sich als “Scheinsicherheit” herausstellen, wenn nämlich die Radfahrenden mehr als eine Hilfe von der Querungshilfe erwarten, sie räumt ihnen jedoch keinerlei Vorrechte gegenüber dem fließenden Verkehr ein. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

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