Die SPD-Kreistagsfraktion hat den Landrat aufgefordert, die Regeln zur Erstattung der Schü-lerbeförderungskosten zu überprüfen. Diese Richtlinien sollten an das Schulgesetz zur Ver-ankerung der Inklusion angepasst werden.Immer häufiger kommt es zu dem Problem, dass Eltern eines Kindes in einer Inklusionsklasse gerne ihr Kind in einer Kernzeitbetreuung an-melden würden, um wieder einer Berufstätigkeit zumindest in Teilzeit nachgehen zu können Auch wenn dort die Bereitschaft zur Betreuung vorhanden wäre und ein Platz zur Verfügung stehen würde, wäre es nach der aktuellen Beförderungsrichtlinie nicht möglich.
Laut der bestehenden Satzung sind die Schülerfahrten nur zu Unterrichtszeiten erstattungsfä-hig. Wäre die Inklusionsklasse in einer Ganzta-gesschule angesiedelt, so würde die aktuelle Satzung greifen. Allerdings sind weder die Sandhäuser Theodor-Heuss-Grundschule, noch die meisten anderen Grundschulen im Rhein-Neckar-Kreis Ganztagesschulen, so dass eine Ungleich-behandlung entsteht. Auch bei den sonderpädago-gischen Bildungs- und Beratungszentren handelt es sich in der Regel um Ganztagesschulen. So dass das Betreuungsproblem – im Gegensatz zur Inklusion – gelöst wird.Wenn Eltern keine Betreuungsangebote, wie bei jedem anderen Kind, nutzen können, bedeutet dasfür viele Elternteile – insbesondere für allei-nerziehende Mütter und Väter – das berufliche Aus. „Und das darf nicht in unserem Sinne sein“, unterstreicht SPD-Kreisrat Thomas Schulze.