Der Wind hat sich gedreht: Der Bund macht ernst mit dem Ausbau der Windkraft 

Veröffentlicht am 15.08.2023 in Gemeinderatsfraktion

Stadtrat Manfred Zuber, Fraktionsvorsitzender

Über Windkraft-Projekte in der näheren und weiteren Umgebung hatte die Zeitung in der letzten Zeit ja fast täglich zu berichten. Man denke nur an den Lammerskopf, an Meckesheim und zuletzt an Dossenheim. Mal ging es „nur“ um die Planung, mal um den Bau bzw. die Verhinderung von Windrädern.  

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause entschied der Gemeinderat wo sich auf Walldorfer Gemarkung in Zukunft Windräder drehen könnten bzw. sollten. 

Im „Hintergrund“ in der RNZ vom 25.07.2023 war zu lesen: „Windkraft ist im Land schon seit Jahrzehnten ein Thema, auch wenn sich bis heute im Rhein-Neckar-Kreis noch kein einziges Windrad dreht. Immer wieder hat sich geändert, wer für die Planung solcher Anlagen zuständig ist. … Bisher galt die Logik: Teilflächen für Windkraft explizit ausweisen, um damit den sonstigen Planungsraum dauerhaft von Rotoren freizuhalten.“ Seit 2013 konnte nämlich ein Ausschluss von Windenergieanlagen nur durch eine positive Darstellung von entsprechenden Sondergebietsflächen in Flächennutzungsplänen – also auf kommunaler Ebene – gesteuert werden. Auf anderen Flächen waren dann solche Anlagen nicht möglich. 

 

Seit diesem Jahr hat sich der Wind gedreht: Der Bund macht ernst mit dem Ausbau der Windkraft:  

Zur Planbeschleunigung und zum Erreichen der im Erneuerbaren Energie-Gesetz (EEG) angehobenen Ausbauziele für die Windenergie wurden im Rahmen des Wind-an-Land-Gesetzes-Pakets die planungsrechtliche Regelung grundlegend geändert und durch den Bund den Bundesländern verbindliche Flächenziele vorgegeben. Damit soll die Bereitstellung zusätzlicher Flächen für die Nutzung von Windenergie erreicht werden. 

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat diesen „Auftrag“ wiederum an die Regionalverbände weitergegeben. Diese haben nun bis zum 30. September 2025 Zeit, 1,8% ihrer Fläche als Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen. 

Das heißt, unser Regionalverband, der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) muss im Laufe diesen Jahres einen Planentwurf für einen ´Teilregionalplan Windenergie` erarbeiten und diesen spätestens am 1. Januar zur Offenlage bringen, d. h. öffentlich auslegen. Da ist der Regionalverband natürlich auf die Mithilfe – Hinweise auf eventuell geeignete Flächen – der Städte und Gemeinden angewiesen. 

Durch die Potenzialanalyse ´Erneuerbare Energien des Rhein-Neckar-Kreises` aus dem Jahr 2022 hat die Stadt Walldorf eine gute Planungsgrundlage, um geeignete Flächen auf unserer Gemarkung vorschlagen zu können. Daneben sind natürlich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen pro und contra einer Ausweisung (bzw. erst einmal einer Meldung an den Verband) von Flächen für Windenergieanlage zu beachten. 

In der Vorberatung im Ausschuss wurde die Erfordernis der Anmeldung von Potenzialflächen auf Walldorfer Gemarkung intensiv diskutiert sowie auf die Ausschlusswirkung bei Erreichen des regionalen Flächenziels und vor allem auf das dann wegfallende Privileg von Windenergieanlage außerhalb der Vorranggebiete hingewiesen. Ein weiteres wichtiges Argument dafür sind auch unsere eigenen klimapolitischen Leitziele, z. B. dass Walldorf bis 2040 bilanziell 80% des Strombedarfs auf der eigenen Gemarkung decken will. 

Die SPD-Fraktion stimmt dem im Fachausschuss erarbeiteten Beschlussvorschlag zu, die 4 Potenzialflächen westlich der Autobahn A 5 dem Regionalverband zur Aufnahme in den Teilregionalplan Windenergie zu melden. Mit diesen ca. 36 ha können wir „unsere“ 1,8% beitragen. 

Mit diesen 4 von 7 Walldorfer Flächen aus der Potenzialanalyse ´Erneuerbare Energien des Rhein-Neckar-Kreises` bleiben die Flächen im Landschaftsschutzgebiet Hochholzer Wald und der Erholungswald Schwetzinger Hardt sowie Flächen in Siedlungsnähe „außen vor“.  

Da uns klar ist, dass wir unsere Einwohnerschaft vor dieser Flächenanmeldung an den Verband aus Zeitgründen nicht mehr beteiligen / „mitnehmen“ können, haben wir die Verwaltung aufgefordert, eine rechtzeitige Information und Öffentlichkeitsarbeit durch die Stadt für die anstehende Offenlage des Teilregionalplans ab 1. Januar 2024 durchzuführen.  

Und noch etwas: Wie ernst es der Bundesgesetzgeber meint, kann man auch daran sehen, wie stark der Windkraftparagraf (§ 249 BauGB Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land) gewachsen ist. In der BauGB-Ausgabe von 2012 hatte der § 249 nur 2 Absätze, der aktuelle hat 10. 

Manfred Zuber 

 

 

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