Keine Wettannahmestelle in der Innenstadt

Veröffentlicht am 22.11.2020 in Gemeinderatsfraktion

In der letzten Gemeinderatssitzung beschloss der Gemeinderat mit großer Mehrheit die 1. Änderung des Bebauungsplans „Walldorf Mitte“. Mit diesem Bebauungsplan aus dem Jahr 2009 konnte u. a. die Zunahme von Gaststätten in der Hauptstraße verhindert werden. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans soll diese steuernde Wirkung fortgeführt werden und die Ansiedlung von Wettannahmestellen geregelt werden.

Das hierfür erforderliche Änderungsverfahren hatte der Gemeinderat im April 2018 eingeleitet und – wie es bei Planverfahren in bebauten Gebieten üblich ist – auch eine Veränderungssperre beschlossen, die mit Inkrafttreten der Änderung außer Kraft tritt.

Stadträtin Petra Wahl nahm zum Abschluss des Verfahrens für die SPD-Fraktion wie folgt Stellung:

„Die SPD-Fraktion steht nach wie vor auf dem Standpunkt, dass alles Mögliche getan werden muss, um Wettannahmestellen in der Innenstadt zu verhindern. Auch sehen wir hier eine große Gefahr des „Trading-Down“ Effekts. Deshalb stimmen wir heute einstimmig für den vorliegenden Änderungsentwurf des Bebauungsplans „Walldorf Mitte 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren und die Anregungen nach §1 ABS.7 BauGB zu behandeln.

 

Wir müssen hier abwägen und sollten gemeinsam an einem Strang ziehen. Gehen wir das Risiko ein auf einen Rechtsstreit oder lassen wir einfach zu und ärgern uns später?

Die Einschätzung der Prüfung durch unsere Rechtsberatung stimmt uns optimistisch.

Wie eventuell Gerichte bei einem Rechtsstreit entscheiden könnten? Das steht auf einem anderen Blatt Papier. Wir vertrauen hier, dass diese Änderung des Bebauungsplans vor Gericht standhält.

 

Wie in der Vorlage sehr ausführlich dargelegt, erfordern die Rückmeldungen von Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, wie die vom Regierungspräsidium und der staatlichen Toto-Lotto GmbH lediglich eine Präzision der Begründungen.

 

Von großer Bedeutung sind die Stellungnahmen zur Fremdkörperfestsetzung zu sehen.

Diese sind außerordentlich positiv zu bewerten.

Wir stehen voll und ganz hinter den zwei ansässigen und seriös arbeitenden Toto-Lotto- Annahmestellen in der Hauptstraße. Sie gehören seit Jahren zu unserer Innenstadt.

Deshalb ist es wichtig, dass deren Bestand mit dieser Fremdkörperfestsetzung zukünftig gesichert ist.

 

Mit der erst kürzlich erfolgten Fortschreibung unseres Einzelhandelskonzepts und der heutigen Änderung des Bebauungsplans stärken wir langfristig unseren Einzelhandel in der zentralen Einkaufsachse Hauptstraße – Drehscheibe – Lindenplatz bis zum Rathaus.

Es ist erfreulich, dass die Änderung nun nach so langer Zeit guten Mutes zu Ende gehen kann.

 

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