Mehr Öffentlichkeit bei Gemeinderatssitzungen

Veröffentlicht am 21.01.2011 in Gemeinderatsfraktion

Zum Thema „Öffentlichkeit der Beratung“ und Ankündigung von Gegenständen der Beratung und Beschlussfassung sowohl in den Ausschüssen als auch im Gemeinderat selbst bittet Gemeinderat Michael Weimer den OB um Stellungnahme auf einer der nächsten Gemeinderatssitzungen.

"M.E. spricht nichts dagegen auch die nichtöffentlich zu beratenden oder zu beschließenden Gegenstände öffentlich anzukündigen und in der Tagesordnung zu nennen. So kann ein Absetzen von Tagesordnungspunkten, die für eine nichtöffentliche Beratung von Ihnen vorgesehen sind, vermieden werden, wenn sich das Gremium – gesetzliche Zulässigkeit natürlich vorausgesetzt – für die öffentliche Beratung entscheidet.

Diese Entscheidung ist übrigens in der Gemeindeordnung vorgesehen ( § 35 Abs. 1 Satz 3 GO).

Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderates, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.

Dem steht aber nicht entgegen, dann ggf. nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit in derselben Sitzung zu beraten und zu beschließen.

Nach der GO darf nichtöffentlich nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordert, nur über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen muss nichtöffentlich verhandelt werden (§ 35 Abs.1 Satz 2 GO). Sonst eben nicht.

Daraus ergibt sich, dass die Frage der Öffentlichkeit nicht zur Disposition steht, es darf aber m.E. auch keine Beeinflussung dahingehend stattfinden, dass ein TOP abgesetzt werden muss, nur weil er falsch angekündigt ist.

Weder dem öffentlichen Wohl noch dem berechtigten Interesse einzelner steht es entgegen, die Tagesordnungspunkte, ggf. abstrakt z.B. ohne Nennung von Namen anzukündigen. Dann ist sowohl den Ladungsformalien als auch dem Geheimhaltungsschutz Rechnung getragen.

Wir haben in dieser Wahlperiode über die zu häufige Nichtöffentlichkeit in den Gremien nun schon mehrfach diskutiert. V.a. die Einwände der Jungendgemeinderäte fielen bei der Verwaltung nicht gerade auf fruchtbaren Boden.

Ich werde für meine Fraktion künftig die Öffentlichkeit beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nichtöffentlichkeit nicht vorliegen. Ich verspreche mir davon eine gewisse Regulierung. Nicht hinnehmen werde ich, dass das dann mit der Verschiebung von falsch angekündigten Beratungs- und Beschlussgegenständen einhergeht, wie das beim Thema Realschule auf der letzten Sitzung des T+U der Fall war.
"

 

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