Wiesloch Blog boykottiert Veröffentlichungen der SPD

Veröffentlicht am 20.03.2019 in Gemeinderatsfraktion

War es bisher „nur" mein Kollege Klaus Rothenhöfer, der von Wiesloch Blog „ausgesperrt" wurde, ist inzwischen die gesamte SPD Wiesloch betroffen.
So habe ich Ende Januar einen Bericht über unsere Veranstaltung „Glühweintreff in der Äußeren Helde" und im Februar über unsere „Klausur mit den Kandidierenden" an die Presse geschickt. Vom Wiesloch.Blog wurde die Veröffentlichung aus fadenscheinigen Gründen verweigert, während andere Presseorgane wie Wiwa Lokal oder Wieslocher Woche die Artikel selbstverständlich veröffentlicht haben.
 

Vor wenigen Tagen nun der Gipfel:
Wiesloch Blog hat einen neuen Blog eröffnet, auf dem ohne vorher festgelegtes Thema kommuniziert werden kann.
Der/die Nutzer/in F. Bender sprach darin die Parteien mit folgendem Wunsch an:
„Vor der Wahl und der Werbung für Parteien und Kandidaten wäre es erforderlich, eine ehrliche Bilanz zu ziehen.

  • Was wurde angekündigt
  • was wurde konkret getan für Wiesloch, für die Bürger
  • was wurde erreicht und was wurde aus welchen Gründen nicht erreicht
    Danke F. Bender

Daraufhin habe ich über die Kommentarfunktion geantwortet, allerdings mit dem Zusatz, dass Beiträge der SPD seit Wochen auf Wiesloch Blog nicht veröffentlicht werden.
Jetzt ist unter meinem Namen zu lesen „Entfernt. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen für Kommentare".
Vom Wiesloch Blog habe ich keinerlei Nachricht bekommen, weshalb mein Kommentar angeblich gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat.
Es ist wohl so: für den Wiesloch Blog ist Kritik am Betreiber ein Verstoß gegen ihre Nutzungsbedingungen.
Deshalb, liebe Wählerinnen, liebe Wähler, bitte schauen Sie auf unsere Homepage, hier finden Sie in Kürze unsere Bilanz.

Sonja Huth

 

Homepage SPD Wiesloch

Kommentare

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ich entscheide selbst und nicht die SPD Wiesloch

Ich habe weder der SPD-Wiesloch noch Sonja Huth eine Zustimmung erteilt, dass mein Text und Name hier veröffentlicht werden darf. Ich entscheide selbst wo ich kommentiere.
Das Recht für mein geschriebenen Wort gem. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG habe ich keinem übertragen, ich bestimme selbst welchem Personenkreis ich meine Äußerung zugänglich mache.

(Kommentar wurde bereits am 20.03.2019 – 18:21 eingegeben und nicht veröffentlicht)

Autor: F. Bender, Datum: 25.03.2019, 15:53 Uhr


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