§ 219a: Rhein-Neckar-SPD begrüßt geplante Streichung / Schröder-Ritzrau und Born: Urteile sollen aufgehoben werden

Veröffentlicht am 14.06.2022 in Bundespolitik

Daniel Born: „Während die progressive Koalition aus SPD, Grünen und FDP im Bund klar für die Menschen geliefert hat, gab es im Bundesrat von der grün-geführten Landesregierung nur eine müde Enthaltung. Die Abschaffung von Paragraf 219a ist ein großer Fortschritt und die Enthaltung der Landesregierung ein schwaches Zeichen.“

Schwetzingen/Wiesloch. „Der Paragraf 219a wird gestrichen und damit endgültig das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abgeschafft. Das sogenannte Werbeverbot verhindert den Zugang zu sachlichen Informationen, die für Frauen in dieser Situation notwendig sind. Die Streichung ist ein seit langem überfälliger Schritt!“, erklärten die SPD-Kreisvorsitzenden Dr. Andrea Schröder-Ritzrau und Daniel Born, Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg, in ihrem aktuellen politischen Bericht zur letzten Kreisvorstandssitzung und ergänzten: „Damit wird eine Forderung aus unserem Wahlprogramm eingelöst. Die SPD-geführte Bundesregierung hält Wort und wird neben der Streichung dieses Relikt-Paragrafen aus der Nazi-Zeit auch dafür sorgen, dass die strafgerichtlichen Urteile wegen Straftaten nach Paragraf 219a StGB aufgehoben werden.“

Paragraf 219a des Strafgesetzbuches stellt derzeit unter Strafe, wenn Ärzte über Methode und Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs öffentlich informieren, beispielsweise auf ihrer Website. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass Abtreibungsgegner gezielt Ärztinnen und Ärzte angezeigt haben.

Schröder-Ritzrau zeigte die Notwendigkeit der ersatzlosen Streichung auf: „Die Vorschrift kann dazu führen, dass Ärzt*innen nicht wie gewohnt ihre ärztliche Tätigkeit ausüben können. Das gefährdet die Versorgungslage ungewollt schwangerer Personen, wenn Ärzt*innen beispielsweise deshalb keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen. Hinzu kommt, dass in Baden-Württemberg die Versorgungslage ohnehin verheerend ist, da hier laut Mitteilung der Ärztekammer nur 13 Praxen Schwangerschaftsabbrüche übernehmen.“

Die stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende Dr. Anke Schroth betonte, dass die Abschaffung auch von Wissenschaft und Praxis gefordert wurde. „Mit dem Wegfall von Paragraf 219a StGB wird ein wichtiges frauen- und gesundheitspolitisches Signal gesetzt – für mehr Selbstbestimmung, bessere Versorgung und gesicherte Information. In den entsprechenden Anhörungen hatten die Sachverständigen mehrheitlich die ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a StGB gefordert. Damit würde eine verfassungswidrige Norm abgeschafft, die ungerechtfertigt in die Berufsfreiheit der Ärzt*innen sowie in die Informationsfreiheit von ungewollt Schwangeren eingreift.“

Beide Politikerinnen waren sich einig, dass die Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch den Paragraf 219a StGB aufhören und die damit verbundene schlechte Versorgungslage für Frauen endlich verbessert werden muss.

Der Landtagsabgeordnete Born bedauerte in diesem Zusammenhang, dass die baden-württembergische Landesregierung diesen „wichtigen Schritt nach vorne“ nicht mitgehen wolle. „Während die progressive Koalition aus SPD, Grünen und FDP im Bund klar für die Menschen geliefert hat, gab es im Bundesrat von der grün-geführten Landesregierung nur eine müde Enthaltung. Die Abschaffung von Paragraf 219a ist ein großer Fortschritt und die Enthaltung der Landesregierung ein schwaches Zeichen“, fasste Born seine Position zusammen.

 

Homepage Daniel Born MdL – Vizepräsident des Landtags von Baden-Württemberg

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