Antrag der SPD-Fraktion - Einordnung "angespannter Wohnungsmarkt"

Veröffentlicht am 07.08.2023 in Gemeinderatsfraktion

Stadträtin Dr. Andrea Schröder-Ritzrau, stellv. Fraktionsvorsitzende

Die SPD-Fraktion fordert die Verwaltung auf ihrer Sorgfaltspflicht möglichst umfassend nachzukommen und eine Einordnung in die Gruppe der Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt zu erwirken. 

Stadträtin Dr. Andrea Schröder-Ritzrau hatte in der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause den Antrag der SPD-Fraktion eingebracht und die Verwaltung gebeten, dass sie erwirkt, dass Walldorfs Einordnung zur Frage, ob der Walldorfer Wohnungsmarkt angespannt ist, aktualisiert wird.  „Warum ist uns das wichtig,“ so Schröder-Ritzrau. „Natürlich wissen wir, die wir hier leben, wie angespannt der Wohnungsmarkt ist. Das Entscheidende ist, wenn wir diese Einstufung auch schriftlich vom Land hätten, könnte die Verwaltung und der Gemeinderat bestimmte rechtliche Instrumente zur Erleichterung des Wohnungsbaus einsetzen und damit Menschen unterstützen.“ 

 

 Schröder-Ritzrau zitierte die Vorlage der Verwaltung, die die mögliche Nutzung dieser Instrumente folgendermaßen in Frage stellt: „…. ob die Anwendung der an den § 201a BauGB geknüpften Instrumente in Walldorf überhaupt zum Tragen kommen würden und man diese in ihren Konsequenzen auch wirklich einsetzen will.“ Sie führte aus, dass das nicht Gegenstand ihres Antrags sei. Sie ging in der Argumentation für die SPD-Fraktion auch nicht auf theoretische Fälle ein, die, wenn sie denn eintreten würden, individuell zu diskutieren und zu beurteilen wären.  

Heute gehe es grundsätzlich darum, dass die Stadt Walldorf sich alle ihr gesetzlich zustehenden rechtlichen Möglichkeiten offenhält – nach Meinung der SPD-Fraktion sogar offenlassen müsse bzw. einfordern und sichern müsse, um ihrer Sorgfaltspflicht möglichst umfassend nachzukommen. 

 Schröder-Ritzrau ging auch auf den Antrag der CDU-Fraktion aus dem Jahr 2021 ein, der erfragte, wie der Stand der Erarbeitung der Rechtsverordnung ist und ob die Stadt Walldorf selber Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt melden könne. Die Verwaltung erklärte sich damals nicht eingebunden und nicht zuständig. Hier knüpfe die SPD an. Der Antrag heute beziehe sich auf die Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nach §201a des BauGB vom 19. Juli 2022. Wie in der schriftlichen Begründung zum Antrag ausgeführt, wurden für diese Verordnung die Daten herangezogen, die im Zusammenhang mit dem Erlass der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg erhoben wurden, da die Tatbestandsvoraussetzungen für deren Erlass identisch mit denen nach § 201a BauGB sind. 

 Die Daten – das Gutachten der F&B Berater zur Identifizierung von Gebieten in Baden-Württemberg mit angespannten Wohnungsmärkten im Auftrag der Landeskreditbank Baden-Württemberg, Dezember 2019, arbeitet allerdings mit einer Datengrundlage von 2017, 2018 kritisierte Schröder-Ritzrau: „Das ist der Kernpunkt unseres Antrags. Wir sehen uns aufgrund alter Datenbasis eingeordnet und vermuten, dass eine Aktualisierung zur Einordnung Walldorfs als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach §201a des BauGB führen würde. Von den 5 Kriterien erfüllen wir bereits drei. Würden wir ein weiteres Kriterium erfüllen, wären wir Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt.   

Ich greife das Kriterium Mietbelastungsquote heraus und möchte dies aktualisiert sehen. Unter der Mietbelastungsquote (Bruttowarm) wird das Verhältnis von verfügbarem Nettoeinkommen in einem Haushalt zur Brutto-Warmmiete verstanden. Unschwer ist nachzuvollziehen, dass die letzten Jahre in dem Bereich einiges verändert haben. Wir waren schon 2019 sehr dicht am Schwellenwert mit 19.4 – der Schwellenwert ist 19.6.  

Wir halten es für wichtig, dass die Verwaltung schriftlich um Klärung bittet. Auch wenn die Landesregierung dann abschlägig antworten würde – hätten wir zu mindestens alles versucht. 

Ich bitte daher im Namen der SPD-Fraktion auch Sie alle, liebe KollegInnen, die Verwaltung zu beauftragen diesen Brief zu formulieren und zu verschicken und somit zu erfahren, ob eine Aktualisierung der Einordnung Walldorfs möglich ist.“ 

Der Antrag wurde angenommen und wir erwarten von der Verwaltung nach der Sommerpause eine Information was unternommen wurde. 

  

 

 

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