SPD Walldorf diskutierte über den neu eingeführten Auswärtigenzuschlag bei den Bestattungsgebühren

Veröffentlicht am 13.07.2007 in Kommunalpolitik

Auf der letzten mitgliederoffenen Vorstandsitzung der SPD Walldorf am 12. Juli hakten Genossen bei den Vertretern der Gemeinderatsfraktion nach. Hatte man doch den Bericht in der RNZ 7/8. Juli gelesen und wollte von Fraktionsmitgliedern die ausführliche Begründung für den mehrheitlich abgelehnten Antrag der SPD-Fraktion erfahren, die sich aus dem Zeitungsartikel leider nicht erschloss. Die Beerdigung von „Verwandten ersten Grades" (zum Zeitpunkt des Todes nicht wohnhaft in Walldorf) zu Walldorfer Einwohnern sollte nach dem Antrag der SPD Fraktion nicht mit dem 30% Auswärtigenzuschlag auf die Beerdigungskosten belastet werden.

Die Fraktion stellte zunächst klar, dass sie natürlich die neu kalkulierten Bestattungsgebühren, die nun einen moderaten 60%-Kostendeckungsgrad für die Stadt gewährleisten (hier wären nach den Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt auch 70% durchaus vertretbar gewesen) voll mit trägt und sprach ausdrücklich ein Lob an die Verwaltung aus, dass die Neukalkulation die Gebühren nach den tatsächlichen Kosten für die einzelnen Leistungen festlegt.

Die Beerdigungskosten für langjährige Walldorfer Bürger und Einwohner, die während eines auswärtigen Pflegeaufenthalts sterben, werden nach der neuen Regelung nicht mit dem Auswärtigenaufschlag von 30% belegt. Das ist gut so.

Die SPD wollte hier ein möglichst großes Maß an Gleichbehandlung. Daher wollte sie mit ihrem Antrag diese Regelung auf alle Verwandten ersten Grades erweitern. Somit wäre ein auswärtig lebender Vater, der von seinem hier ansässigen Sohn und dessen Familie hier in Walldorf bestattet werden soll, nicht unter die „Auswärtigengebühr" gefallen. Auch eine in Walldorf lebende Familie, die ihr auswärts lebendes Kind im Trauerfall in Walldorf beerdigen möchte, sollte nach Wunsch der SPD nicht 30% mehr zahlen. Der Antrag wurde leider mit 12 Gegenstimmen und 8 Befürwortungen abgelehnt.