Unbürokratische Entschädigung für Einbußen bei Tiefbaumaßnahmen

Veröffentlicht am 19.04.2023 in Gemeinderatsfraktion

Die Stadt Walldorf gewährt Kleinstunternehmen des Einzelhandels, des Gastronomiegewerbes, des Handwerks sowie gewerblichen Dienstleistungsunternehmen finanzielle Zuschüsse für die Milderung von Beeinträchtigungen durch Tiefbaumaßnahmen, die von der Stadt Walldorf oder der Stadtwerke Walldorf GmbH & Co. KG initiiert wurden. Da sich die bisherige Richtlinie als unpraktikabel erwiesen hat – nicht alle Betriebe waren in der Lage, die Beeinträchtigungen durch die Baustelle in der geforderten Weise zu belegen – musste sie geändert werden.

Stadträtin Petra Wahl begründete die Zustimmung der SPD-Fraktion zu dieser Änderung: „Das Baustellenförderprogramm ist eines von vielen Förderprogrammen, die die Stadt Walldorf im Rahmen der freiwilligen Leistungen anbietet.

Die Sanierung der Schwetzinger Straße mit teilweise Vollsperrungen und schlechter Erreichbarkeit der Geschäfte über eine Dauer von über einem Jahr hat die dort ansässigen Geschäftsleute sehr stark belastet.

Für uns ist wichtig, dass die Stadt hier die betroffenen Unternehmen unterstützt, damit diese die  Beeinträchtigungen ihres üblichen Geschäftsbetriebes und damit verbundenen  Umsatzeinbußen besser überwinden und kompensieren können. Denn die Erhaltung und Stärkung unserer vielseitigen Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote in Walldorf sind der SPD-Fraktion ein großes Anliegen. Die bisherige „Richtlinie der Stadt Walldorf zur freiwilligen Unterstützung von Kleinstunternehmen bei großen städtischen Tiefbaumaßnahmen" hat sich, wie die Vorlage ausführlich beschreibt, in der Praxis für manche Betriebe als zu bürokratisch und starr herausgestellt. Deshalb ist es ohne Zweifel richtig, diese Fördergelder so unbürokratisch wie möglich den Betrieben zukommen zu lassen. Die  Betriebe können nun rückwirkend Anträge stellen und entweder die Grundentschädigung in Höhe von 2.500 Euro erhalten oder eben nach Nachweis eine Förderung von bis zu 10.000 Euro zuzüglich der Erstattung der Steuerberatungskosten in Höhe von bis zu 500 Euro beantragen. Wir danken der Verwaltung ausdrücklich für diese wohlwollende Vorlage. Wir danken auch unserer Wirtschaftsförderung, Frau Nisius, für die enge Begleitung der Gewerbetreibenden während der Straßensanierung.“

 

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