SPD-Antrag angenommen: Baulandmanagement gilt auch in gemischt genutzten Gebieten

Veröffentlicht am 14.11.2019 in Gemeinderatsfraktion

ln seiner Sitzung am 16.05.2018 hat der Gemeinderat auf Antrag der SPD-Fraktion das Baulandmanagement für Wiesloch beschlossen. Anlässlich eines konkreten Falles stellte sich 2019 heraus, dass in der Satzung gemischt genutzte Gebiete von den Festsetzungen des Baulandmanagements ausgenommen waren. Daraufhin stellte die SPD-Fraktion den Antrag: Das Baulandmanagément wird im Punkt 3 wie folgt geändert:
Der Satz ”Ausgenommen hiervon ist die Schaffung von Planungsrecht für Gewerbegebiete und gemischt genutzte Gebiete" wird gestrichen und wie folgt ersetzt.
Ausgenommen hiervon ist die Schaffung von Planungsrecht für Gewerbegebiete. In gemischt genutzten Gebieten wird das Baulandmanagement entsprechend dem Anteil an Wohnbauflächen angewandt.
Für die SPD-Fraktion führte ich dazu aus, dass das Baulandmanagement, insbesondere die Sozialquote, immer greifen solle, wenn durch Schaffung von Wohnbaurecht Wertsteigerungen erzielt werden. Eine Ausnahme für gemischt genutzte Gebiete sei weder gewollt noch nachvollziehbar. Dank der Unterstützung der Grünen Fraktion fand der SPD-Antrag eine Mehrheit, In gemischt genutzten Gebieten wird das Baulandmanagement entsprechend dem Anteil an Wohnbauflächen angewandt.

 

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