S21: Stimm ab! Schaff Klarheit!

Veröffentlicht am 14.11.2011 in Landespolitik

Aufruf zur Volksabstimmung über "Stuttgart 21"

Am 27. November stimmen die wahlberechtigten Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger über das Kündigungsgesetz zum Bahnprojekt Stuttgart 21 ab. Die von der SPD im September 2010 auf den Weg gebrachte Volksabstimmung überlässt somit der Bevölkerung die letzte Entscheidung. Allerdings hat die Abstimmung nur dann Gültigkeit, wenn ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger an ihr teilnehmen. Deswegen ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen ihre Stimme abgeben.

Über was wird abgestimmt? Es wird entschieden, ob das Land Baden-Württemberg von den finanziellen Verpflichtungen am S21-Vorhaben zurücktreten soll. Auf dem Stimmzettel heißt es:

„Stimmen Sie der Gesetzesvorlage ‚Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21‘ (S21-Kündigungsgesetz) zu?“

Wer mit JA stimmt, stimmt somit für die Kündigung der Verträge und damit für den Ausstieg des Landes aus dem Projekt „Stuttgart 21“.
Wer mit NEIN stimmt, stimmt gegen die Kündigung und für den Weiterbau des Bahnprojekts. Das Land Baden-Württemberg bliebe dann bei seiner bisherigen Position.
Kurz gesagt: Wer gegen S21 ist, stimmt mit JA. Wer für S21 ist, stimmt mit NEIN.

Der SPD-Ortsverein Dielheim ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, am 27. November (oder zuvor per „Briefwahl“) an der Volksabstimmung teilzunehmen, so dass endlich Klarheit über die Zukunft des Bahnhofprojektes herrscht. Dafür haben wir in dieser Woche auch Plakate in Dielheim aufgestellt, die zu der Beteiligung an der Volksabstimmung aufrufen.

 

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