Stadtrat Christian Schick, Verkehrsexperte der SPD-Fraktion In der Gemeinderatssitzung vom 9. Oktober 2018 entschied der Gemeinderat über den Antrag der SPD, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Bahnhofstraße und in der Nußlocher Straße auf Tempo 30 km/h zu begrenzen. Stadtrat Christian Schick nahm wie folgt für die SPD-Fraktion Stellung:
Bereits in der Vergangenheit kam es immer wieder zu Beschwerden über starken Straßenverkehrslärm in der Nußlocher Straße und der Bahnhofstraße, was auch so durch ein Lärmgutachten für das Stadtgebiet Walldorf belegt ist.
So befahren bis zu 5.500 Fahrzeuge täglich die Nußlocher Straße, die Bahnhofstraße sogar bis zu 9.100 (Stand 2016), was dazu führt, dass in der Nußlocher Straße eine erhebliche Anzahl von „Lärmstellen“ („Lärm-Hot-Spots“) festgestellt werden konnte, die Bahnhofstraße sogar insgesamt ein solcher ist.
Neben dem Schutz vor Verkehrslärm kommt aber auch dem Schutz besonders von Kindern und älteren Menschen gerade auch im Straßenverkehr besondere Bedeutung zu.
So liegt in der Nußlocher Straße der Kindergarten St. Marien mit seinem Eingang zur Straße hin, in der Bahnhofstraße ist das Hopp Stift II angesiedelt, in welchem ältere Menschen ein Zuhause finden.
War es früher auf Grund der Rechtslage nicht möglich, die Nußlocher Straße und die Bahnhofstraße mit einem Tempolimit zu versehen, so hat mittlerweile der Schutz vor Lärm und auch der Schutz von Kindern und Senioren in den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen Einzug gehalten.
Aus diesen Gründen hat die SPD-Fraktion im Gemeinderat die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 beantragt.
Unser Antrag wurde einstimmig angenommen, jedoch steht noch die Zustimmung der übergeordneten Behörde im Landratsamt aus, da es sich bei den Straßen nicht um Gemeinde- sondern um Kreisstraßen handelt.
Wir hoffen auf eine baldige Umsetzung.