Corona-Hilfen 2021 für Kleinstbetriebe und Vereine

Veröffentlicht am 19.07.2021 in Gemeinderatsfraktion

Im vergangenen Jahr haben wir die Corona-Hilfen zur Unterstützung von Kleinstbetrieben und Vereinen bewilligt. Wer hätte da gedacht, dass wir ein Jahr später wieder darüber befinden müssen bzw. wollen, denn diese Corona-Hilfen sind freiwillige Leistungen, mit denen die SPD-Fraktion gerne Kleinstbetriebe und Vereine unterstützen möchte.

Der Corona-Hilfsfonds für Kleinstbetriebe, den wir 2020 aufgelegt haben war im Rückblick betrachtet ein Bürokratiemonster, so dass nur zwei von zwölf Anträgen berücksichtigt werden konnten. Die nicht bewilligten Anträge haben den Antragstellern nur unnötige Steuerberater-Kosten verursacht, was wir sehr bedauern.

Heute begrüßen wir es ausdrücklich, dass die Verwaltung Expertenrat bei einer Steuerberaterkanzlei eingeholt hat. Grundsätzlich darf die heute zu beschließende kommunale Förderung auch nur dann gewährt werden, wenn alle anderen Bundes- oder Landesförderprogramme  vom Antragsteller in Anspruch genommen wurden.

Es ist richtig, hier ein bestehendes öffentliches Förderprogramm zugrunde zu legen, um zum einen Rechtsicherheit zu haben und zum anderen einfach zu beantragen ist – und  noch wichtiger: auch eindeutig einer Prüfung unterzogen werden kann und keine „wischiwaschi“-Abwägung von der  Verwaltung vorgenommen werden muss.

Also: Ein klares Förderprogramm mit klaren Strukturen, transparent und nachvollziehbar.

Mit diesem gut durchdachten Förderprogramm, wie wir finden, möchten wir auch in diesem Jahr unsere Walldorfer Kleinstbetriebe, die besonders im ersten Halbjahr zu kämpfen hatten, in dieser Krise bestmöglich unterstützen, um nach der Pandemie unsere vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten zu erhalten und somit unsere Innenstadt lebendig zu erhalten, aber auch die Bereiche Dienstleistungen, Gastronomie und Hotellerie zu stärken. Wir dürfen nicht vergessen, dass hier auch Arbeitsplätze mit verbunden sind.

Mit der Anlehnung an die Überbrückungshilfe 3 des Bundes und Landes profitieren Kleinstunternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, also auch Künstler von diesem Förderprogramm.

Die Aufstockung auf den gültigen Mindestlohn sehen wir Sozialdemokraten natürlich positiv und stimmen auch hier zu, sowie allen anderen Punkten des Beschlussvorschlags. Denn auch wir möchten, dass die Stadt in schwierigen Zeiten für die Unternehmen in Walldorf ein zuverlässiger Partner ist.

Nun zu den Vereinen:

Die Unterstützung der Vereine ist uns ein sehr großes Anliegen. Jetzt erst im 2. Halbjahr kann das Vereinsleben nur langsam und auch mühsam unter Hygieneauflagen wieder beginnen. Einige Vereine haben zudem Ausfälle von Einnahmen von Veranstaltungen, die nicht durchführbar waren. Das soziale und gesellschaftliche Miteinander können wir hier nicht abfedern, gleichwohl aber die finanzielle Situation.

An dieser Stelle möchte die SPD-Fraktion allen im Ehrenamt tätigen danken, fürs Durchhalten und  Ideenfinden wie Online-Proben im musischen und kulturellem  Bereich oder auch die Online-Mitmach-Sportangebote. Die Vereine haben sich hier doch so einiges einfallen lassen, um wie es so schön heißt „den Verein zusammenzuhalten“. In der Pandemie hat sich gezeigt, dass Synergien gut funktioniert haben, wie z.B. die Proben des Posaunenchors auf dem Schulhof der Waldschule. Wir regen an, Synergien zu suchen, weiterzuentwickeln, neue Wege zu finden  und vor allem eine  Kommunikation zwischen den Vereinen herbeizuführen.

Des Weiteren brauchen die Vereine ganz dringend einen zuverlässigen Ansprechpartner im Rathaus. Damit soll sichergestellt werden, dass ihre Anliegen und Anträge auf kurzen Wegen bearbeitet werden können.

Rückblickend auf unser Vereins-Unterstützungsprogramm 2020 muss man sich eingestehen: das war ein „Flop“. Nur ganz wenige Vereine haben davon profitiert, und der von uns bereitgestellte Betrag wurde bei weitem nicht ausgeschöpft.

Mit dieser Erkenntnis können wir uns nun der vorgeschlagenen einmaligen Anhebung der Regelförderung um 25 %, gedeckelt auf 1500 Euro im Einzelfall, anschließen.

Das in der Vorlage betitelte „Gießkannenprinzip“ behandelt ALLE Vereine nach GLEICHEM Maßstab. Und das ist richtig so! Auch verwaltungstechnisch sehen wir es als die einfachste, gut händelbare Lösung. Wenn es nur in anderen Bereichen auch so wäre! Weniger Bürokratie würde so vieles erleichtern.

Wir befürworten ebenso den Erlass der Hallennutzungsgebühren, äquivalent zum letzten Jahr. Wir gehen davon aus, dass der Begriff Hallennutzungsgebühren alle Sportstätten und Sportplätze miteinschließt. Dazu gehören auch unseres Erachtens die Nebenkosten, wie z.B. Flutlichtkosten.

Gibt es Vereine, die weitere Nebenkosten zahlen müssen oder gibt es konkret andere Vereine, die regelmäßig monatliche Raummieten bezahlen müssen für Scheune Hillesheim, Proberaum Astoria Halle etc.? Das hätten wir noch gerne gewusst.

Den  Erlass der Hallennutzungsgebühren sehen wir  nochmals als eine weitere finanzielle Erleichterung für die Vereine und wir stimmen selbstverständlich auch hier gerne zu.

Petra Wahl

 

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