Altkleidercontainer auf dem Parkplatz von EDEKA und ALDI in Walldorf, Bildrechte: SPD Walldorf
Auf der letzten Vorstandssitzung hat unsere Vorsitzende Andrea Schröder-Ritzrau von der Antwort auf ihre Nachfrage im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft des Kreistags berichtet. Vorstandsmitglieder wollte wissen, wie die Abfallwirtschaft im Rhein-Neckar-Kreis zum Thema Alttextilien aufgestellt ist. Viele Walldorfer waren bisher gewohnt ihre Altkleider beim DRK oder beim SBK in den Altkleidercontainer zu geben, die allerdings abgebaut wurde. Schröder-Ritzrau berichtete detailliert von der Antwort auf ihre Anfrage. Seit dem 1. Januar 2025 sind alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet, die in ihrem Gebiet in privaten Haushalten angefallenen und überlassenen Textilabfälle getrennt zu sammeln.
Im Rhein-Neckar-Kreis wird die getrennte Sammlung von Alttextilien und Schuhen durch die AVR Kommunal AöR umgesetzt. Nach vorheriger Anmeldung holt die AVR Kommunal AöR Alttextilien und Schuhe ohne zusätzliche Gebühren direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern am Grundstück ab. Anmeldung erfolgt telefonisch oder per mail. Details gibt es hier: über https://www.avr-kommunal.de/leistungen/abfaelle/alttextilien-schuhe. Jeder und jede kann Alttextilien und Schuhe auch während der regulären Öffnungszeiten bei allen AVR-Anlagen, so auch in Wiesloch, und im Service-Center der AVR (Dietmar-Hopp-Straße 8, Sinsheim) anliefern. Desweiteren stehen die Altkleider Container auf dem Parkplatz vor EDEKA und ALDI zur Verfügung (Bahnhofstraße 32/34, Walldorf).
Zusätzlich, so betonte Schröder-Ritzrau, setzt die AVR Kommunal AöR auch intensiv auf präventive Maßnahmen zur Abfallvermeidung. Mit der zweimal im Jahr stattfindenden Kleidertauschbörse wird der nachhaltige Konsum und die Abfallvermeidung gestärkt und Fast Fashion entgegengewirkt. Sie betonte auch nochmal, dass wir alle angehalten sind, richtig gut erhaltene und tatsächlich tragbare Textilien zur Annahme in unsere Walldorfer Kleiderstube zu bringen. Von der AVR Kommunal AöR wurden im Jahr 2025 bis Oktober 294 Tonnen Alttextilien eingesammelt und an ausgewählte Verwertungsfirmen übergeben, zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die verpflichtet sind, die gesetzliche Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes einzuhalten. Als Mitglied im Fachverband Textil-Recycling bzw. faircollect haben sie sich den dortigen Leitlinien verpflichtet. Die Alttextilien werden zunächst entsprechend ihrer jeweiligen Qualitäten sortiert und zur Wiederverwendung vorbereitet. Ziel ist, möglichst viele Alttextilien als Secondhand-Ware wiederzuverwenden. Textilien, die nicht mehr tragbar sind, werden zu neuen Produkten wie beispielsweise Putzlappen oder zu Dämmstoffen weiterverarbeitet. Was tatsächlich nicht mehr recycelt werden kann, wird der energetischen Verwertung zugeführt, also verbrannt. Die Recyclingquoten hängen von der eingesammelten Qualität der Alttextilien sowie der jeweiligen industriellen Nachfrage ab und können dementsprechend schwanken. Mit der am 16.09.2025 in Kraft getretenen novellierten EU-Abfallrahmenrichtlinie sollen künftig die Hersteller von Textilien stärker in die Pflicht genommen werden. Ziel ist, die kreislauffähige Gestaltung von Textilien anzureizen, Stoffkreisläufe zu schließen und dadurch Ressourcen einzusparen. Der Verbraucher muss das einfordern, kontrollieren und selber leben, schließt Schröder-Ritzrau den Bericht.