Neue Entwicklungen auf dem Werksgelände der HDM - Jetzt können Sie sich zu den Plänen äußern.

Veröffentlicht am 07.12.2021 in Gemeinderatsfraktion

Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Heidelberger Druckmaschinen AG findet derzeit auf dem Werksgelände eine Umstrukturierung statt, wodurch auch Flächen frei werden, die danach von der HDM nicht mehr gebraucht werden. Diese sollen auf der Grundlage der gemeinsamen Rahmenplanung der Städte Wiesloch und Walldorf und der HDM zu einem zukunftsfähigen Büro- und Technologiepark entwickelt werden.

Hierfür ist es erforderlich, Bebauungspläne aufzustellen, da die Neuplanungen nicht im Rahmen des bestehenden Baurechts umsetzbar sind – Bebauungspläne deshalb, weil das Betriebsgelände der HDM sich über die beiden Gemarkungen von Wiesloch und Walldorf erstreckt und jede Stadt für die Bauleitplanung auf ihrer Gemarkung zuständig ist.

Die Bebauungspläne werden in enger Zusammenarbeit der beiden Städte erstellt, um eine abgestimmte Planung zu gewährleisten. Ziel der gemeinsamen Planung ist es einerseits für die Flächen innerhalb der jeweiligen Geltungsbereiche neue und ergänzende gewerbliche Nutzungen zu ermöglichen und planerisch zu steuern und andererseits neben der Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrsanbindung im gesamten Plangebiet die Fuß- und Radwegeverbindungen zu verbessern.  

Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses, den der Gemeinderat in diesem Frühjahr gefasst hat, umfasste das Plangebiet auf unserer Gemarkung 18 ha – praktisch das gesamte Walldorfer Werksgelände. Im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfs kam man überein, den Geltungsbereich nur auf die Fläche der direkt betroffenen Umstrukturierung und Nachverdichtung zu beschränken. Deshalb wurde der größte Teil, wie z. B. die Werkshallen und die Hauptverwaltung, aus dem Geltungsbereich herausgenommen, weil hier keine Neuordnung erfolgen soll. Um eventuell erforderliche Flächen für verkehrliche Maßnahmen – auch für Fahrradfahrer und Fußgänger – mit aufzunehmen, wurde im Gegenzug der Geltungsbereich im Norden bis zur Mitte der L 723 erweitert. Das Plangebiet auf Walldorfer Gemarkung umfasst somit nur noch eine Fläche von 3,6 ha.

Wesentliche Ziele der Planung sind die Entwicklung von einem Industriegebiet zu einem Büro- und Technologiequartier, die Neuplanung des verkehrlichen Anschlusses im Bereich des Gutenbergrings inklusive einer Radwegverbindung zum Bahnhof Wiesloch-Walldorf. Die Haupterschließung des Werksgeländes erfolgt über die L 723 und den Gutenbergring. Hier ist an der Hauptzufahrt ein neuer Kreisverkehrsplatz vorgesehen.

Unser Gemeinderat kann nur die Inhalte des Walldorfer Bebauungsplan-Vorentwurfs für die Bürger- und Behördenbeteiligung „freigeben“, d. h. diesen Inhalten zustimmen. Zu den Planungszielen auf Wieslocher Seite können wir nur im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung des Wieslocher Planverfahrens Stellung nehmen, die Wieslocher können natürlich auch zu unserem ihre Meinung sagen.

Der mit ca. 43 ha große Wieslocher Bebauungsplan soll vor allem im südlichen Teilbereich hauptsächlich industrielle Nutzungen („Service Port“) erhalten. Hervorheben will ich hier zwei Ziele der Planung für diesen Bereich:

Es soll sichergestellt werden, dass der LKW-Verkehr, der aus dem „Service Port ausfährt, nur über die Straße „Im Unteren Wald“ im Süden fahren wird. Das ist uns ganz wichtig, um die zusätzliche künftige Verkehrsbelastung in und um Walldorf durch die Neuordnung möglichst gering zu halten .

Eine durchgängigen Radwegeverbindung zwischen dem Bahnhof und den bestehenden Radwegen im Süden mit zusätzlichen Radwegverbindungen ins Werksgelände hinein soll geschaffen werden – sicherlich nicht unwichtig bei der ca. 43 ha großen zu überplanenden Fläche!

Auch wenn wir diese beiden Ziele lobenswert finden, ist ein anderer Aspekt aber nicht so erfreulich:

Es darf nicht sein, dass direkt am Gutenbergring, eine bis zu 800 qm große Einzelhandelsflä­che zulässig ist. In diesem Gewerbegebiet können wir uns eine Verkaufsfläche für die Nahversorgung in der Größenordnung eines Discounters nicht vorstellen – so wie dies auf Wieslocher Seite nach der aktuell vorliegenden Planung möglich wäre. Deshalb müssen wir hier im weiteren Planverfahren  „dranbleiben“.

Die SPD-Fraktion stimmte der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit und der Anpassung des Geltungsbereichs zu.

Manfred Zuber

 

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