Dr. Andrea Schröder-Ritzrau, Fraktionsvorsitzende So titelte die RNZ am 24. März mit Bezug auf einen Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung.
Unsere Fraktionssprecherin Dr. Andrea Schröder-Ritzrau nahm zum Tagesordnungspunkt ‚Fortsetzung Maßnahmen Grundwassersanierung‘ Stellung:
Das Walldorfer Wasser hat gute Qualität und ist in Bezug auf leicht flüchtige, chlorierte Kohlenwasserstoffe wie Per und Tri Faktor 20 unter dem zugelassenen Grenzwert von 10µg/l und in Bezug auf Vinylchlorid Faktor zwei unter dem Grenzwert von 0,5yµg/l laut Analyse der Firma Kuhlmann vom 17.02.2026, die regelmäßig unser Trinkwasser bei der Abgabestelle in der Hardtgruppe untersucht (www.hardtgruppe.de
Damit das so bleibt, muss der massive Eintrag von LCKWs auf unserer Gemarkung durch zwei Unternehmen, der eine deutliche Verunreinigung unseres Grundwassers zur Folge hatte, saniert werden, denn in Fließrichtung der Grundwasserverunreinigung liegt unsere Wasserversorgung Hardtgruppe, die Walldorf, Leimen und Sandhausen mit Trinkwasser versorgt.
Das ist nichts Neues und jeder vertraut der Verwaltung, dass sich gekümmert wird. Die Sanierung auf den Geländen der Unternehmen erfolgten. Die Sanierung der Schadstofffahnen im Grundwasser laufen nun seit ca. 25 Jahren in unterschiedlicher Intensität, auch mit Pausen in der Sanierung, was fachlich hinterfragt werden kann.
Es gibt über 100 Berichte, es gibt viele tausend Messwerte. Es gibt Untersuchungen, die man noch machen könnte, es gab Gerichtstermine und Gutachten mit unterschiedlichen Aussagen. Gutachten und Modellberechnungen auf die die Stadt (noch) keinen Zugriff hat, wie sie in der Vorlage schreibt. Es gab und gibt stetig Jour-Fixe-Termine der damit befassten Ämter und es kostet nicht nur das Geld der Stadt, denn es gibt Sanierungsförderung vom Land und entsprechend alle paar Jahre Evaluationen bzw. Neubewertungen der Lage.
Positiv ist, dass dank langer, kostenintensiver Sanierung die Belastungen in vielen der untersuchten Grundwassermessstellen, auf das Sanierungsziel oder den Geringfügigkeitslevel gesunken sind. Leider sind nicht alle Werte derart gesunken, so die Vorlage des Büros MuP, früher IBL, die seit vielen Jahren damit betraut sind. Es besteht also weiter Handlungs- und Entscheidungsbedarf, ein erneutes Suchen nach etwaigen nicht erkannten, noch nicht sanierten Eintragswegen von LCKWs z.B. und die Abwägung, ob und wie weiter saniert oder nur überwacht wird.
Der SPD-Fraktion geht es um den Schutz des Trinkwassers und wir dringen darauf, dass die Zusammenarbeit aller Beteiligten fach- und lösungsorientiert läuft. Es ist Pflicht für die Stadtverwaltung, für das Landratsamt (LRA), für Unternehmen, die für die Sanierung und Messroutinen Aufträge erhalten, hier gemeinsam an einem Strang zu ziehen.
In der Vorlage steht nun deutliche Kritik unserer Verwaltung am LRA sowie an MuP. Ich zitiere wörtlich: Die bisherigen Ausführungen von MuP GmbH Umwelttechnik und des Wasserrechtsamts lassen aus Sicht der Stadt Zweifel daran aufkommen, ob die Sanierungsmaßnahmen weiterhin in der bestehenden Intensität erforderlich sind und ob dem Projekt die zwingend notwendige Sorgfalt in vollem Umfang zukommen gelassen wurde. Vor diesem Hintergrund werden die Verhältnismäßigkeit und die Effizienz der derzeitigen Vorgehensweise in Frage gestellt.
Wir wurden im letzten Sommer kurzfristig über die Unstimmigkeiten informiert, auch dass ein Gutachten zur Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Firma ARCADIS beauftragt wird. Nach neun Monaten ist die Verhältnismäßigkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen, aber wir sollen 85 T€ für das weitere Monitoring bis Ende des Jahres für MuP zur Verfügung stellen, d. h. die Verwaltung empfiehlt trotz ihrer Kritik an der Firma die erneute Beauftragung von MuP.
Die Vorlage ist keine valide Grundlage, um diese Entscheidung zu treffen, die SPD-Fraktion kann daher nicht zustimmen.
Wir fordern ausdrücklich, dass wir über Ergebnisse von Jour Fixen und Vereinbarungen der Akteure zur weiteren Vorgehensweise eingebunden werden. Auch die Inhalte des in der Vorlage erwähnten Austauschtermins, sowie die mit dem LRA abgestimmte Neubewertung der Situation wollen wir im Detail erfahren.
Die Verhältnismäßigkeitsprüfung muss auch Stellung dazu nehmen, was eine Sanierung an der Trinkwasserentnahme kosten würde, sollte eine der Modellrechnungen die Beeinträchtigung der Wassergewinnungsgebiete nicht ausschließen.