Aktueller Lärmaktionsplan wurde beschlossen

Veröffentlicht am 21.03.2026 in Gemeinderatsfraktion

„Lärmaktionspläne sollten als Chance gesehen werden, die Lösung vorhandener Lärmprobleme langfristig und nachhaltig in Angriff zu nehmen mit dem Ziel, eine attraktivere Lebensumwelt zu schaffen“ heißt es im Bericht zum aktuellen Lärmaktionsplan. Und weiter: „Bestehende Pläne müssen regelmäßig, spätestens alle 5 Jahre überprüft und ggf. überarbeitet werden. Die Zuständigkeit wurde den Gemeinden übertragen.“

Die neue Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde aufgrund der aktuellen Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) erforderlich. Da in dieser Kartierung nur Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge mit mehr als 8.200 Kfz berücksichtigt sind, ist darin keine Innerortsstraße enthalten, weshalb die Bahnhof- und Ringstraße sowie die Nußlocher, Schwetzinger und Wieslocher Straße wieder durch das beauftragte Fachbüro Köhler & Leutwein in Abstimmung mit der Verwaltung zusätzlich kartiert wurden.

Auf der Basis des ersten Walldorfer Lärmaktionsplans 2017 konnten wir auf der bisherigen Kreisstraße erstmals Tempo 30 gegenüber der damals noch zuständigen Kreisbehörde durchsetzen und diese aufgrund der Überprüfung 2021 in der Nußlocher Straße noch weiter Richtung Osten ausdehnen. Die neuen Berechnungen ergaben eine weitere Ausdehnung der 30er-Zone auf der ehemaligen Kreisstraße – wenn auch nur nachts.

Der Gemeinderat hat am 8. Juli 2025 den Planentwurf zur Fortschreibung gebilligt und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖBs) beschlossen, die im Juli/August durchgeführt wurde. Überrascht hat uns hier, dass von der Öffentlichkeit, d. h. den Betroffenen, die die Lärmprobleme vor Ort bestens kennen, keine einzige Rückmeldung kam.

Von 23 Behörden und TÖBs die angeschrieben worden sind, haben 6 zu dem Entwurf eine Stellungnahme abgegeben, teilweise mit interessanten Informationen. Zum Beispiel, dass sich der Rhein-Neckar-Kreis den Absenkungen der sog. „Auslösewerte der Lärmsanierung“ wie sie an Bundes- und Landesstraßen gelten, seit 2005 nicht folgt. Die zuständigen Ämter des Kreises wurden beteiligt, da der Kreis bis zum Jahresende 2025 Baulastträger der Nußlocher Straße / Bahnhofstraße war.

Durch die Abstufung der Kreisstraße in eine kommunale Straße besteht nun die Möglichkeit kommunal finanzierter Lärmsanierungsmaßnahmen. Mit der Reduzierung auf Tempo 30 ist eine Absenkung der Immissionen um ca. 3 dB(A) zu erwarten. Somit liegen auch nachts keine Überschreitungen mehr vor. Die SPD-Fraktion spricht sich für eine ganztägige Ausdehnung der 30er-Zone auf der ehemaligen Kreisstraße aus – nicht nur nachts.

Entlang der bisherigen Kreisstraße werden auch in einigen Bereichen mit Tempo 30, wie der Bahnhofstraße und der J.-J.-Astor-Straße, die Lärmsanierungswerte überschritten. Ebenso in der Schwetzinger und der Ringstraße. Da bei Tempo 30 ein lärmarmer Belag keine Lärmminderung verspricht, wurde ergänzend untersucht,

welche Gebäude auch bei der umgesetzten Reduzierung auf 30 km/h nachts weiterhin von einer gesundheitsgefährdeten Überschreitung betroffen wären. Insgesamt würden im Kernbereich der Wohnstadt 60 Gebäude betroffen bleiben.

Für diese 60 Gebäude empfiehlt die Verwaltung die Prüfung einer freiwilligen städtischen Förderung, z. B. die Schaffung eines zusätzlichen kommunalen Förderprogramms für den Einbau von Schallschutzfenstern.

Die SPD-Fraktion stimmt diesem Vorschlag natürlich zu.

Im Maßnahmenbereich entlang der B291/A5 handelt es sich um einen Maßnahmen-Vorschlag, der durch die gemeinsam verursachten Immissionen nötig wird. Sowohl der Einbau eines lärmarmen Belags als auch die Förderung von Schallschutzfenstern durch das Land steht wohl in den Sternen.

Übrigens sollte man immer beachten, dass sich eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch besonders positiv auf den Fuß- und Radverkehr auswirkt, da der Radverkehr bei Tempo 30 gut mit dem allgemeinen Verkehr „mitschwimmen“ kann und für den Fußgänger sich ein erhöhtes Sicherheitsempfinden einstellt.

Eine weitere „unterstützende“ Maßnahme zur Lärmreduzierung ist auch die Förderung des ÖPNV. Deshalb fragen wir uns: Warum nicht wieder „Einfach einsteigen“?

Manfred Zuber