Antrag Machbarkeitsuntersuchung Windkraftpotenzialflächen

Veröffentlicht am 16.10.2023 in Gemeinderatsfraktion

Stadtrat Manfred Zuber, Fraktionsvorsitzender

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde über den Antrag der Grünen-Fraktion diskutiert, „die Umsetzung der Machbarkeitsstudie zum Bau von Windenergieanlagen auf Walldorfer Gemarkung in Auftrag zu geben“.

Bereits im Januar diesen Jahres hatte die Grünen-Fraktion beantragt, 100.000 Euro für eine solche Studie in den Haushalt 2023 einzustellen, dem auch mit unseren Stimmen zugestimmt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war die SPD-Fraktion natürlich FÜR eine Machbarkeitsuntersuchung. Wir sprechen uns auch heute nicht grundsätzlich gegen eine solche Untersuchung aus, fragen uns aber:Wofür brauchen wir bzw. was bringt uns eine solche Untersuchung JETZT?

Denn der Gemeinderat hat noch vor der Sommerpause ein ausreichendes Kontigent an Potenzialflächen – 36,8 ha basierend auf der Potenzialflächen-Untersuchung des Rhein-Neckar-Kreises – dem Regionalverband für den neuen Regionalplan Windenergie angemeldet und für die SPD und die Mehrheit des Gremiums stehen nicht alle 7 Vorschläge aus der Potenzialanalyse des Kreises für Windenergieanlagen zur Verfügung, weil z. B. in das Landschaftsschutzgebiet Hochholzer Wald nicht eingegriffen werden soll.

Natürlich wäre eine kommunale Beteiligung an einem Windkraftanlagen-Projekt in Walldorf wünschenswert, da unser Bauamt aber z. Z. mehr als ausreichend zu tun hat und unsere Stadtwerke – die übrigens schon seit Jahren an Windkraftanlagen beteiligt sind – in den nächsten Jahren auch ein riesiges Programm schultern müssen, sind wir der Auffassung, dass wir zuerst in den zuständigen Gremien klären müssen, inwieweit die Stadt bzw. unsere Stadtwerke am Bau von Windrädern (direkt) einsteigen sollen.

Darüber hinaus sehen wir es wir sehen es auch nicht als Aufgabe der Stadt an, unsere dem Regionalverband gemeldeten Potenzialflächen derzeit im Grundsatz neutral bewerten zu lassen.

Gerade weil wir unsere Bevölkerung vor der Meldung der 4 möglichen Flächen für Windenergieanlagen an den Verband nicht „mitnehmen“ konnten, sollten wir erst die Bürgerbeteiligung des Regionalverbands im Frühjahr abwarten, bevor wir eine Machbarkeitsstudie beauftragen.

Daher haben wir vorgeschlagen, dass zunächst im zuständigen Ausschuss für Technik, Umwelt, Planung und Verkehr (TUP+V) im Grundsatz (vor-) beraten werden soll, wann und in welche Zielrichtung eine Machbarkeitsuntersuchung erfolgen soll.

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird nach Inkrafttreten des neuen Wind-Regionalplans (voraussichtlich im Herbst 2025) der Run der Investoren zuerst auf die auf die Flächen in den Höhenlagen losgehen. Das heißt, wir haben noch Zeit, um eine grundsätzliche Diskussion über „was, wie und wann“ in unseren zuständigen Gremien zu führen.

Die Mehrheit des Gemeinderats schloss sich unserem Änderungsvorschlag an.

Manfred Zuber

 

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