Förderung von Menschen mit Behinderungen für den Arbeitsmarkt

Veröffentlicht am 23.10.2020 in Kreistagsfraktion

Übergang von Menschen mit Behinderung von der WfB auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern

Antrag der SPD-Kreistagsfrakiton im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Landrat Dallinger,

die SPD-Fraktion beantragt, dass Werkstätten (WfB) Konzepte entwickeln, wie der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt besser gelingen kann. Über die Konzepte und deren Umsetzung ist einmal jährlich im Ausschuss für Soziales zu berichten.

Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt das Recht auf Arbeit für Men-schen mit Behinderung auf der Grundlage der Gleichberechtigung. Konkretisierend stellt Artikel 27 fest, dass das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung das Recht auf die Möglichkeit der Arbeit in einem offenen, einbeziehenden und zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld einschließt. Nach wie vor arbeiten Menschen mit Behinderung vorwiegend in Werkstätten. Obwohl es zur Aufgabe der Werkstätten gehört, Menschen mit Be¬hinderung individuell zu fördern und zu qualifizieren und sie in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, beträgt der Übergang von Werkstätten auf den Arbeitsmarkt lediglich 1%.

Ein „best practice-Beispiel“ ist das Trägerbudget in Hamburg:

1.    Mit der Hamburger Arbeitsassistenz ist ein spezialisierter Fachdienst in die Vermittlungen eingebunden.

2.    Das Hamburger Trägerbudget dämpft das Wachstum der WfbM´s. Eine Vermittlung von Beschäftigten ist von Vorteil, weil sie dadurch die vereinbarte Platzzahl unter-schreiten können, aber das volle Leistungsentgelt aus der Vereinbarung erhalten.

Die Quote der Vermittlungen liegt in Hamburg bei 6,5 %, bundesweit nur bei 0,5%.

Ein weiteres Instrument bieten Job Coachs und unterstützte Beschäftigung.

Aus unserer Sicht kann Inklusion auf dem Arbeitsmarkt gelingen, wenn

•    ein klarer politischer Wille seitens Politik und Verwaltung besteht,
•    Personenzentrierung statt Institutionszentrierung gedacht wird,
•    Klarheit herrscht in der Zielsetzung der Anbieter,
•    Zusammenarbeit und Austausch im Sinne der Zielsetzung stattfindet,
•    gute Informations- und Beratungsangebote für potentielle Arbeitgeber und Arbeitneh¬mer vorhanden sind
•    eine hohe Vermittlungsprofession in Konzept und Methodik vorhanden ist.

Die Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist ein Ziel, das in Einzelfällen gut zu er-reichen ist. Sie nützt allen Beteiligten. Wir würden uns freuen, Sie, die Verwaltung und den Kreistag an unserer Seite zu wissen.

Dr. Ralf Göck
SPD - Fraktionsvorsitzender

 

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