Gemeinderat vertraut der fachlichen Expertise der Geschäftsführung der innoWerft

Veröffentlicht am 10.06.2023 in Gemeinderatsfraktion

Die „innoWerft“ ist eine Minderheitsbeteiligung der Stadt (42,5%) gemeinsam mit der SAP (42,5%) und dem Land Baden-Württemberg, das durch das Forschungszentrum Informatik (FZI) Karlsruhe (15%) vertreten wird.

Zweck der „innoWerft – Technologie- und Gründerzentrum Walldorf Stiftung GmbH“, so die offizielle Bezeichnung, ist die Förderung und Unterstützung von jungen, vor allem IT-Firmen. Laut Vorlage ist die Beteiligung an den Startups ein Instrument zur Refinanzierung der InnoWerft aus Erträgen, die durch die erbrachten Leistungen für die Startups bei der Veräußerung der Anteile generiert werden. Für die Veräußerung einer Beteiligung, was seit der Gründung der innoWerft im Jahr 2010 bisher 3-mal gelang, benötigt der Geschäftsführer der Gesellschaft die Zustimmung der Gesellschafterversammlung, in der der Bürgermeister der einzige stimmberechtigte Vertreter der Stadt Walldorf ist, wofür er das Mandat des Gemeinderats einholen müsste.

Das Einholen der Zustimmung des Gremiums ist bei „normalen“ Punkten in der Gesellschafterversammlung kein Problem, bei den Verkäufen von Beteiligungen hat sich das wegen der langwierigen Verkaufsverhandlungen und der Einladungsfristen zu den Sitzungsterminen als problematisch, ja eigentlich unmöglich erwiesen.

Beim Verfassen des Dienstvertrags mit dem Geschäftsführer hat man sicherlich nicht geahnt, wie langwierig und komplex sich so ein Anteilverkauf abspielen kann. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Bürgermeister mit der Zustimmung zur branchenüblichen Begründung und Veräußerung von Beteiligungen der innoWerft an Startups in der Gesellschafterversammlung zu beauftragen.

Wer weiß wohl am ehesten – wahrscheinlich auch am besten – was ein Startup wert sein kann? Nach unserer Einschätzung ist das die oder derjenige, der/die am meisten mit der Sache befasst ist – und das ist in diesem Fall der Geschäftsführer der innoWerft, Herr Dr. Lindner. Dessen Expertise und Empfehlung werden unser Bürgermeister und sicherlich auch die beiden Mitgesellschafter nicht links liegen lassen. Wir vertrauen darauf.

Und wie schon gesagt: Die innoWerft ist eine Minderheitsbeteiligung der Stadt, was bedeutet, dass wir in der Gesellschafterversammlung auch überstimmt werden könnten.  

Ja, es gibt Vorgaben bzw. Regelungen, die sich im Nachhinein als nicht praktikabel herausstellen und diese im Dienstvertrag des Geschäftsführers in Bezug auf die branchenübliche Begründung und Veräußerung von Beteiligungen der innoWerft an Startups ist so eine. Das zeigt uns die Beschreibung der Verhandlungen der bisherigen Verkäufe in der Vorlage. Es gibt halt Dinge, die können nicht so klappen wie sie eigentlich, d. h. theoretisch sollten.

Aus den vorgenannten Argumenten / Gründen  stimmt die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zu. Natürlich muss der Gemeinderat umgehend über solche Abschlüsse informiert werden.

Wie wir in der Vorberatung erfahren mussten, wurden wir als Gemeinderäte bei den beiden ersten Verkäufen nicht, schon gar nicht rechtzeitig informiert. Auch wenn wir wissen, dass auch diese Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung einstimmig getroffen wurden, ist dieses Versäumnis nicht zu entschuldigen.

Stadtrat Manfred Zuber

 

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