Wir alle sind Bundestrainer, wir alle sind Fans, aber wir müssen uns auch Gedanken machen, wie es in einem Stadion abzulaufen hat. Der Papa, der mit seinem Junior Fußball schauen will, der muss sich sicher fühlen, beide wollen Spaß haben. Deshalb braucht es Regeln.
Der Gemeinderat hat am vergangenen Montag darüber beraten, wie es im Hardtwald-Stadion zugehen soll. So, dass sich jeder Fan wohlfühlt, so, dass nichts passiert und so, dass jeder das Fußballspiel genießen kann. Fraktionschef Werner Berger sprach es in der Gemeinderatssitzung konkret an: „Die zunehmende Verrohung des Fußballsportes ist landauf – landab, egal in welcher Liga, leider festzustellen. Dies sind keine Fußballfans, sondern nur auf Randale ausgerichtete Chaoten denen es gilt Einhalt zu gebieten.“
In der näheren Erläuterung der Polizeiverordnung spiegele sich dies umfassend wider.
Sowohl Schlag- und Stichwaffen, gesundheitsschädigende Stoffe, Wurfgegenstände aller Art, als auch diverse pyrotechnische Gegenstände,
„Alles Dinge die nichts aber auch gar nichts mit Sportveranstaltungen zu tun haben“, so Werner Berger.
Deshalb sei zum Schutz der friedlichen sportbegeisterten Zuschauer eine solche Polizeiverordnung zwingend notwendig. „Die Wirksamkeit allerdings ist aus meiner Sicht nur gegeben wenn die bis zu 1000.-€ Geldbuße bei diesen Ordnungswidrigkeiten auch konsequent umgesetzt wird“, erklärt Berger.
Alles darüber hinausgehende sind Straftaten und werden dementsprechend geahndet.
Als positiver Effekt sei hier anzumerken, dass die Fans kleinere Transparente und Fahnen in bestimmten Bereichen anbringen dürfen um die Verbundenheit mit ihrem jeweiligen Team zum Ausdruck bringen zu können. „Das gehört sich doch auch so, wenn die Leidenschaft brennt. Aber eben nur die“, sagt Gemeinderat Thomas Schulze.
Weil die gesamte Fraktion und ganz viele aus der SPD die „Leidenschaft im Bein“ haben, war die Meinung klar: „Auf dass sich Sportveranstaltungen im Stadion, aber auch auf dem Wege hin und zurück zum Stadion friedlich gestalten werden, stimmen wir der Polizeiverordnung zu“.