Entscheidende Verbesserungen in der Pflege

Veröffentlicht am 17.04.2008 in Veranstaltungen

OV-Vorsitzender Dr. Matthias Horn, MdB Hilde Mattheis, stellv. Kreisvorsitzender SPD Rhein-Neckar Peter Wirkner

„Kommt es durch die jüngst beschlossene Pflegereform zu wirksamen Leistungsverbesserungen?“ Unter diesem Titel lud die SPD Rhein-Neckar in Zusammenarbeit mit dem Ortsverein Sandhausen MdB Hilde Mattheis in ihrer Eigenschaft als stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit und Berichterstatterin für den Bereich Pflege ein. „Jeder kann einmal in eine Lebenssituation geraten, in der er auf Hilfe angewiesen ist“, so begann Mattheis ihr Referat, nachdem sie zuvor vom Ortvereinsvorsitzenden Dr. Matthias Horn auf das herzlichste in Sandhausen begrüßt wurde.

Wir alle werden älter, aber das muss mit Würde geschehen. Deshalb wurde 1995 die Pflegeversicherung als jüngstes Kind unseres Sozialversicherungssystems eingeführt. Man hat sich verständigt, die ambulante Pflege zu Hause besonders stark zu fördern. Das heißt auch heute noch, Frauen pflegen Frauen. Dies ist der Altersstruktur und dem immer noch vorhanden traditionellen Rollenverständnis innerhalb unserer Gesellschaft geschuldet.

Die Konzentration auf die ambulante Pflege führte, als unangenehmen Nebeneffekt, zu einer Vernachlässigung der stationären Pflege. Diese Vernachlässigung machte sich in seit langem nicht angepassten Sachleistungsbeiträgen bemerkbar und führte in den letzten Jahren zu einem schleichenden Anstieg der auf Sozialhilfe angewiesenen Patienten. Als Reaktion darauf beschloss der Bundestag das Pflegeerweiterungsentwicklungsgesetz, das vor allem Leistungs-, aber auch strukturelle Verbesserungen zum Ziel hat. Auch die Finanzen der Pflegeversicherung insgesamt wurden reformiert. Während man häufig beobachtet, dass Gesetze beschlossen werden und dann nachgebessert werden müssen, ist dies bei diesem Gesetz bisher nicht der Fall.

Die Leistungsverbesserungen sehen vor, die Sachleistungsbeiträge sowohl bei der ambulanten als auch bei der stationären Pflege stufenweise zu erhöhen. Es gibt darüber hinaus zusätzliche Leistungen für Menschen mit beschränkter Alltagskompetenz oder für altersverwirrte Menschen. Man erhofft sich dadurch vor allem Mittel für die Einstellung zusätzlichen Pflegepersonals. Außerdem erwartet man durch das Gesetz eine Verbesserung der Tages- und Nachtpflege. Erstmals werden die Leistungen dynamisiert, das heißt, ab 2015 werden sie alle 3 Jahre angepasst werden.

Als Strukturverbesserungsmaßnahmen ist die Einrichtung von so genannten wohnortnahen Pflegestützpunkten durch Kommunen, örtlichen Leistungserbringern, sowie privater Versicherungsunternehmen geplant. Den Antrag solcher Stützpunkte stellen die Länder. Durch das Fallmanagementprinzip wird gewährleistet, dass die Mitarbeiter der Pflegeversicherung mit den einzelnen Pflegefällen besser vertraut sind und damit den Hilfebedarf besser erfassen und daraus einen entsprechenden Versorgungsplan ableiten können.

Neu ist auch die Einführung einer 6-monatigen Pflegezeit, sowie einer unbezahlten kurzfristigen Freistellung. „Hier konnte sich die SPD gegenüber ihrem Koalitionspartner zu Gunsten einer bezahlten Freistellung leider nicht durchsetzen“, stellte Hilde Mattheis enttäuscht fest. Ein weiterer Mosaikstein des Pflegeerweiterungsentwicklungsgesetzes ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements durch die Bereitstellung von mehr Fördermitteln.

Durch eine Veröffentlichung der Ergebnisse von unangemeldeten Qualitätsprüfungen erhofft man sich nicht nur eine verbesserte Transparenz im Pflegewesen, sondern auch eine Erhöhung des Pflegewettbewerbs und dadurch eine Verbesserung der Pflegequalität. Gleichzeitig einhergehen sollen ein Abbau von Bürokratie und des Verwaltungsaufwands.

Ein Wermutstropfen bleibt. Die langfristige Finanzierungssicherheit, die Stabilität der Beitragssätze und die Leistungsverbesserungen wurden erkauft durch eine Erhöhung der Beitragssätze zum 1. Juli um 0,25 Prozent. Denn der so erfreuliche Abbau der Arbeitslosigkeit schlägt nur bedingt auf die Finanzierung der Pflege durch, denn es wurden sehr viele nicht-sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen, die keinen Beitrag für die Sozialversicherungssysteme leisten.

Auch künftig wird die SPD die Ziele einer bezahlten kurzfristigen Freistellung für Arbeitnehmer, eines solidarischen Ausgleichs der privaten Pflegeversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen und einer Bürgerversicherung auch für die Pflege festhalten. „Denn so sollte Solidarität funktionieren. Die Starken helfen den Schwachen“, schloss Hilde Mattheis ihren Vortrag.